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Prüfung nicht bestanden in der Sozialassistenz: was tun?

Durchgefallen ist ärgerlich, aber fast nie das Ende. Was du in den ersten sieben Tagen tun solltest, wie die Wiederholung geregelt ist und wie du den zweiten Anlauf anders aufziehst.

22. August 2026

Wenn du die Abschlussprüfung in der Sozialassistenz, der sozialpädagogischen Assistenz oder der Kinderpflege nicht bestanden hast, gilt in allen Bundesländern zunächst dasselbe: Mindestens eine Wiederholung ist möglich, der Regelfall ist genau ein zweiter Versuch. Die Wiederholung findet meist zum nächsten regulären Prüfungstermin statt. In den meisten Ländern wiederholst du nur die Prüfungsteile, die du nicht bestanden hast, bestandene Teile werden angerechnet. Wichtig ist der Zeitdruck an einer Stelle, an der ihn niemand vermutet: Die Fristen für Akteneinsicht und Widerspruch stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung deines Bescheids und laufen oft schon nach einem Monat ab. Alles andere kann warten, das nicht.

Erst einmal: das ist kein Ausschlusskriterium

Ein nicht bestandener Versuch ist ein Zwischenstand, kein Urteil über deine Eignung. Träger fragen im Bewerbungsgespräch nach dem Abschluss, nicht nach der Anzahl der Anläufe. Auf dem Abschlusszeugnis steht später keine Versuchsnummer.

Beschönigen bringt trotzdem nichts. Ein zweiter Anlauf kostet dich in vielen Fällen ein Jahr, verschiebt den Start in die Erzieherausbildung und bedeutet finanzielle Einbußen. Genau deshalb lohnt es sich, die nächsten Tage strukturiert zu nutzen statt sie zu verlieren.

Die ersten sieben Tage: diese vier Schritte in dieser Reihenfolge

1. Bescheid genau lesen: welcher Teil ist nicht bestanden?

Unterscheide drei Ebenen. Erstens: Ist die Prüfung als Ganzes nicht bestanden, oder ist nur ein Prüfungsteil durchgefallen? Zweitens: Welcher Teil genau, also schriftlich, praktisch oder mündlich? Drittens: In welchem Fach oder Lernfeld liegt die Note, die den Ausschlag gegeben hat?

Das ist keine Formalie. In mehreren Ländern gibt es Sperrfächer, in denen eine mangelhafte Leistung nicht ausgeglichen werden kann. In Schleswig-Holstein ist das Lernfeld 3 ein solches Sperrlernfeld, in Sachsen-Anhalt kippt eine mangelhafte fachpraktische Prüfung unabhängig von der Vornote die gesamte Prüfung, in Bremen reicht ein Mangelhaft im Fach Sozialpädagogische Theorie und Praxis. Wenn dein Ergebnis an einer solchen Regel hängt, ist die Bewertungsdiskussion eine andere als bei einem knappen Gesamtdurchschnitt.

2. Akteneinsicht beantragen

Du hast das Recht, deine korrigierten Arbeiten einzusehen. Beantrage die Akteneinsicht schriftlich bei der Schulleitung, kurz und sachlich: Name, Bildungsgang, Prüfungstermin, Bitte um Einsicht in die Prüfungsarbeiten samt Bewertungsbögen und Erwartungshorizonten.

Sieh dir bei der Einsicht drei Dinge an: die Punktevergabe je Teilaufgabe, die Summenbildung und die Randbemerkungen. Mach Fotos oder Notizen, soweit es die Schule zulässt. Die Bewertungsbögen sind auch dann Gold wert, wenn du keinen Widerspruch einlegst, weil sie dir exakt zeigen, welche Anforderungen du nicht getroffen hast.

3. Prüfen, ob ein Widerspruch Sinn ergibt

Ein Widerspruch ist erfolgversprechend bei Verfahrensfehlern und offensichtlichen Bewertungsfehlern: falsch addierte Punkte, nicht bewertete Aufgabenteile, eine Aufgabe außerhalb des Lehrplans, eine erhebliche Störung während der Prüfung, ein befangenes Ausschussmitglied.

Ein Widerspruch ist nahezu aussichtslos, wenn du die fachliche Einschätzung an sich angreifst. Prüfende haben einen Bewertungsspielraum. Die Aussage “ich finde meine Lösung besser als die Musterlösung” trägt nicht. Achte auf die Frist in der Rechtsbehelfsbelehrung und reiche den Widerspruch fristwahrend ein, die Begründung darfst du nachreichen.

4. Termin mit der Klassenleitung oder Schulleitung

Nimm eine schriftliche Fragenliste mit. Welche Teile muss ich wiederholen? Wann ist der nächste Termin? Muss ich die Abschlussklasse erneut besuchen oder nur die Prüfung ablegen? Werden bestandene Teile angerechnet? Was passiert mit meinem Praxisplatz? Bis wann muss ich mich anmelden? Lass dir die Antworten schriftlich bestätigen, sei es per Mail.

Definition – Wiederholungsprüfung: Prüfung, mit der ein nicht bestandener Prüfungsteil erneut abgelegt wird. Sie ersetzt das Ergebnis des ersten Versuchs vollständig, das alte Ergebnis lebt also nicht als Teilnote weiter.

Wiederholung nach Bundesland: wo die Regel steht

Bildung ist Ländersache, und die Wiederholungsregeln stehen jeweils in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung deines Landes. Eine bundesweit gültige Zahl gibt es nicht. Die folgende Tabelle nennt dir für jedes Land die Verordnung, in der du nachschlägst, und die passende Detailseite. Suche dort nach den Stichworten Wiederholung, Wiederholungsprüfung oder Nichtbestehen.

LandVerordnung, in der die Wiederholung geregelt istDetails
Baden-WürttembergSVB BFSA vom 31.03.2022Baden-Württemberg
BayernBFSO vom 25.05.2023 (Kinderpflege)Bayern
BerlinAPO-BFS vom 14.07.2009, Anlage 1.8Berlin
BrandenburgBFSSozV vom 18.05.2022Brandenburg
BremenSozPädAssVO vom 22.10.2012Bremen
HamburgAPO-AT und APO-SPAHamburg
HessenVerordnung über die zweijährigen höheren Berufsfachschulen für Sozialassistenz vom 19.10.2006Hessen
Mecklenburg-VorpommernSoaHBFSVO M-V vom 01.02.2024Mecklenburg-Vorpommern
NiedersachsenBbS-VO, Anlage 4Niedersachsen
Nordrhein-WestfalenAPO-BK Anlage BNordrhein-Westfalen
Rheinland-PfalzLandesverordnung höhere Berufsfachschule und Prüfungsordnung für die berufsbildenden SchulenRheinland-Pfalz
SaarlandAPO-BFS-KI und APO-BFS-GTB vom 14.07.2023Saarland
SachsenBFSO vom 21.02.2020, §§ 59 bis 68Sachsen
Sachsen-AnhaltBbS-VO LSA und Ergänzende BestimmungenSachsen-Anhalt
Schleswig-HolsteinBFSVO in Verbindung mit der BS-PrüVOSchleswig-Holstein
ThüringenThürSOhBFS 2Thüringen

Bildung ist Ländersache, kläre die Details mit deiner Berufsfachschule. Verordnungen werden regelmäßig geändert, maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt deiner Prüfung galt. Eine Übersicht über alle Länder findest du unter Prüfung nach Bundesland.

Musst du das Schuljahr wiederholen?

Wiederholung nur der Prüfung

Der angenehme Fall: Du bleibst außerhalb des Klassenverbands, meldest dich zum nächsten Termin an und legst die offenen Teile ab. Das ist vor allem dort üblich, wo einzelne Prüfungsteile eigenständig wiederholbar sind.

Wiederholung des gesamten Schuljahres

Der aufwendigere Fall: Du besuchst die Abschlussklasse erneut, sammelst neue Vornoten und trittst danach zur vollständigen Prüfung an. Das kostet ein Jahr, hat aber einen Vorteil, den viele unterschätzen: Deine Vornoten starten bei null, und schlechte Vornoten aus dem ersten Anlauf ziehen dich nicht mehr nach unten.

Was mit dem Praxisplatz passiert

Bei einem Schulbesuch im Wiederholungsjahr brauchst du in vielen Ländern erneut eine Praxisplatzzusage. In Ländern mit praxisintegrierter Ausbildung hängt daran zusätzlich dein Ausbildungsvertrag. Sprich mit deiner Einrichtung, bevor du dich anmeldest, nicht danach.

Was mit BAföG, Schülerausweis und Kindergeld passiert

Ein Wiederholungsjahr ist ausbildungsrechtlich meist unproblematisch, förderrechtlich aber nicht automatisch abgedeckt. Kläre die Fortzahlung beim BAföG-Amt beziehungsweise bei der Familienkasse aktiv und frühzeitig, in der Regel brauchst du eine Schulbescheinigung für das Wiederholungsjahr. Auch hier gilt: schriftlich klären, nicht auf Zuruf.

Die praktische Prüfung nicht bestanden: der Sonderfall

Die praktische Prüfung kippt häufiger als die schriftliche, und das hat einen strukturellen Grund. Schriftlich kannst du Wissen zeigen, praktisch musst du eine Situation gestalten, die sich nicht vollständig planen lässt.

Drei Gründe tauchen immer wieder auf. Erstens: Die Planung passt nicht zur Gruppe, weil das Thema aus dem Internet stammt und nicht aus einer Beobachtung. Zweitens: Die Ziele sind nicht überprüfbar formuliert, sodass niemand nach dem Angebot sagen kann, ob sie erreicht wurden. Drittens: Die Reflexion beschönigt. Wer nach einer holprigen Durchführung behauptet, alles sei nach Plan verlaufen, verliert genau dort Punkte, wo die Kommission Fachlichkeit sehen will.

Für den zweiten Anlauf ist das eine gute Nachricht, denn alle drei Punkte sind lernbar. Die Systematik von der Bedingungsanalyse bis zur Reflexion findest du in der Angebotsplanung für die Kita, den Ablauf der Prüfung selbst unter praktische Prüfung und konkrete Themen in den Angebotsideen für die praktische Prüfung.

Der zweite Anlauf: ein Lernplan, der zum verfügbaren Zeitraum passt

Wenn du 4 bis 6 Wochen hast

Kein neuer Stoff, keine neuen Bücher. Arbeite ausschließlich mit deinen Bewertungsbögen aus der Akteneinsicht. Ordne jede verlorene Punktzahl einer von drei Ursachen zu: Inhalt gefehlt, Operator falsch verstanden, Zeit nicht gereicht. Für jede Ursache gibt es eine andere Übung. Fehlender Inhalt heißt lernen, falsch verstandene Operatoren heißen Operatoren trainieren, fehlende Zeit heißt Fallaufgaben unter Zeitlimit schreiben.

Wenn du ein halbes Jahr hast

Baue den Stoff einmal systematisch neu auf, aber in der Reihenfolge deiner Schwächen, nicht in der Reihenfolge des Lehrplans. Rechne rückwärts vom Prüfungstermin: die letzten vier Wochen für Simulationen, davor acht Wochen Themenblöcke, davor die Grundlagen. Eine fertige Struktur dafür bekommst du mit dem 8-Wochen-Lernplan und den Lerntipps.

Was du diesmal anders machst

Der häufigste Fehler beim zweiten Anlauf ist, dasselbe Lernen noch einmal zu machen, nur länger. Das führt zum gleichen Ergebnis. Ersetze Lesen durch Schreiben: Bearbeite Fallaufgaben mit Musterlösung im Zeitlimit, vergleiche deine Antwort mit der Lösung und markiere, was fehlt. Zehn ausformulierte Übungsaufgaben samt Bewertungshinweisen findest du unter Kinderpflegerin Prüfungsfragen mit Lösungen, die trotz des Namens für alle drei Begriffswelten passen. Nutze außerdem die Probeprüfung für eine ehrliche Standortbestimmung, bevor du in die letzten Wochen gehst.

Wenn dir bei der Akteneinsicht auffällt, dass vor allem Begriffe, Paragrafen und Zahlenwerte gefehlt haben, ist das ein Abrufproblem und kein Verständnisproblem. Dafür baust du dir ein Kartenset nach der Anleitung unter Lernkarten Sozialassistent. Hing dein Ergebnis dagegen an einem einzelnen Prüfungsteil, hilft der Blick auf die Struktur deines Landes unter Lernfelder Sozialassistent, weil dort steht, welche Lernfelder gesetzt sind und welche sich nicht ausgleichen lassen.

Wenn du endgültig nicht bestehst

Endgültig nicht bestanden heißt, dass alle Wiederholungsmöglichkeiten deines Bildungsgangs verbraucht sind. Dann bleiben drei Richtungen.

Die Externenprüfung ist der naheliegende Gedanke, hat aber eine wichtige Einschränkung: Mehrere Länder schließen ausdrücklich aus, dass zur Externenprüfung zugelassen wird, wer die reguläre Prüfung im selben Beruf bereits endgültig nicht bestanden hat. Prüfe das für dein Land, bevor du planst.

Ein Wechsel des Bundeslandes ändert daran meist nichts, weil die Länder Vorprüfungen anerkennen und die Zulassungsvoraussetzungen entsprechend formuliert sind. Ein Umzug allein löscht keinen Fehlversuch.

Realistisch bleiben verwandte Wege: die Heilerziehungspflege, die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson, eine Tätigkeit als Betreuungskraft oder Alltagshelferin sowie andere Ausbildungen im sozialen Bereich. Nicht jeder Weg steht danach offen, und es hilft niemandem, das anders darzustellen. Die Beratung durch die Schulaufsicht und die Berufsberatung der Agentur für Arbeit ist an dieser Stelle der sinnvollste nächste Schritt.

Das musst du für die Prüfung wissen

Drei Zahlen stehen in jedem Bescheid, und alle drei musst du lesen können. Die Einzelnoten der Prüfungsteile zeigen, wo es gehakt hat. Die Endnoten der Fächer oder Lernfelder zeigen, wie Vornote und Prüfungsleistung verrechnet wurden. Die Gesamtnote zeigt, ob ein Ausgleich möglich gewesen wäre oder ob eine Sperrregel gegriffen hat.

Dazu die Fristen, die man nicht verpassen darf: die Widerspruchsfrist aus der Rechtsbehelfsbelehrung, die Anmeldefrist für die Wiederholungsprüfung und, falls du das Schuljahr wiederholst, die Anmeldefrist der Schule inklusive Praxisplatznachweis. Trage alle drei am Tag des Bescheids in den Kalender ein.

Quellen

  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der 16 Länder, siehe die Tabelle oben und die Bundesland-Seiten mit Datum der jeweiligen Fassung
  • Rechtsbehelfsbelehrung im individuellen Prüfungsbescheid
  • Stand dieser Seite: 22.08.2026. Bildung ist Ländersache, kläre die Details mit deiner Berufsfachschule.

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Häufige Fragen

Wie oft darf man die Sozialassistenz-Prüfung wiederholen?

In allen Bundesländern ist mindestens eine Wiederholung vorgesehen. Der Regelfall ist ein zweiter Versuch, in einzelnen Ländern ist auf Antrag und in Härtefällen ein dritter möglich. Die genaue Zahl steht in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung deines Landes, deine Berufsfachschule sagt dir verbindlich, was für deinen Bildungsgang gilt.

Muss ich die ganze Prüfung wiederholen oder nur den nicht bestandenen Teil?

In den meisten Ländern wiederholst du nur die Prüfungsteile, die du nicht bestanden hast. Bestandene Teile werden angerechnet. Es gibt aber Ausnahmen, in denen die Prüfung als Ganzes wiederholt wird. Steht im Bescheid nichts dazu, frag ausdrücklich nach und lass dir die Antwort schriftlich geben.

Wann findet die Wiederholungsprüfung statt?

In der Regel zum nächsten regulären Prüfungstermin, also meist im folgenden Schuljahr. Wo eine praktische Prüfung eigenständig wiederholt wird, liegt der Termin oft früher. Verbindlich ist der Termin, den deine Schule beziehungsweise die Schulaufsicht festlegt.

Kann ich gegen die Note Widerspruch einlegen?

Du kannst Widerspruch einlegen, aber nur gegen Verfahrensfehler und offensichtliche Bewertungsfehler, nicht gegen die fachliche Einschätzung an sich. Prüfende haben einen Beurteilungsspielraum, den Gerichte nicht ersetzen. Aussicht auf Erfolg hast du zum Beispiel bei falsch berechneten Punkten, bei nicht bewerteten Aufgabenteilen oder bei erheblichen Störungen während der Prüfung. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung deines Bescheids und beträgt oft nur einen Monat.

Muss ich das Schuljahr wiederholen?

Nicht zwangsläufig. Manche Länder und Schulen lassen die reine Wiederholung der Prüfung zu, andere koppeln den zweiten Versuch an den erneuten Besuch der Abschlussklasse. Das entscheidet die Prüfungsordnung deines Landes zusammen mit deiner Schule, deshalb ist das Gespräch mit der Schulleitung der wichtigste Termin nach dem Bescheid.

Was passiert mit meinem Praxisplatz?

Der Praxisplatz hängt an deinem Ausbildungsverhältnis oder an der Zuweisung durch die Schule. Wenn du die Abschlussklasse wiederholst, brauchst du in vielen Ländern erneut eine Praxisplatzzusage. Sprich früh mit deiner Einrichtung, viele Träger halten einen Platz, wenn sie rechtzeitig Bescheid wissen.

Was kann ich machen, wenn ich endgültig durchgefallen bin?

Der zweite Weg ist die Externenprüfung, die je nach Land auch Nichtschüler- oder Schulfremdenprüfung heißt. Sie ist allerdings in mehreren Ländern für Personen gesperrt, die die reguläre Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Daneben gibt es verwandte Bildungsgänge wie die Heilerziehungspflege oder die Qualifizierung zur Kindertagespflege. Kläre deine Möglichkeiten mit der Schulaufsicht und der Agentur für Arbeit.

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