Sozialassistenz-Abschlussprüfung in Bremen

Bremen kennt die gemeinsame Prüfung: Die Schulen erstellen zusammen Aufgabenvorschläge, die Senatorin wählt aus, und alle Berufsfachschulen schreiben am selben Tag zur selben Zeit.

Abschluss laut ZeugnisStaatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin / Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent (§ 22 Abs. 5 der Verordnung)
SchulformBerufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz
Dauer2 Jahre in Vollzeit, Teilzeitform entsprechend länger
Zentrale PrüfungTeilweise, als gemeinsame Prüfung aller Schulen
PrüfungszeitraumNicht in der Verordnung festgelegt. Den Termin der Gemeinsamen Prüfung setzt die Senatorin für Kinder und Bildung, alle Schulen schreiben am selben Tag zur selben Zeit.
RechtsgrundlageVerordnung über die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz vom 22.10.2012 (Brem.GBl. S. 475), zuletzt geändert durch die Zweite Änderungsverordnung vom 24.04.2025 (Brem.GBl. S. 387), in Kraft seit 01.05.2025

Ausbildung und Zugang

Die Ausbildung dauert in der Vollzeitform zwei Jahre, in der Teilzeitform entsprechend länger. Der Unterricht ist in Fächer gegliedert, nicht in Lernfelder.

Zugang: mittlerer Schulabschluss mit mindestens befriedigender Note in Deutsch. An Schulen mit Fachleistungsdifferenzierung genügt auf dem erweiterten Anforderungsniveau ausreichend, auf dem grundlegenden Niveau muss es befriedigend sein. Dazu kommen eine ärztliche Bescheinigung über die Eignung für alle sozialpädagogischen Einsatzfelder und ein erweitertes Führungszeugnis ohne einschlägige ausschließende Einträge. Der Antrag ist bis zum 15. Juni bei der Schule einzureichen.

Seit der Novelle vom 01.05.2025 ist der Einstieg direkt in das zweite Ausbildungsjahr geregelt. Drei Wege führen dorthin: eine Hochschulzugangsberechtigung plus ein sechswöchiges Praktikum mit mindestens 75 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit in einer sozialpädagogischen Tätigkeit mit Kindern von null bis zehn Jahren, eine mindestens zweijährige geregelte Berufsausbildung plus dasselbe Praktikum, oder eine Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson von mindestens 300 Unterrichtsstunden plus mindestens 2.400 Stunden sozialpädagogische Tätigkeit.

Die unterrichtsbegleitenden Praktika umfassen seit derselben Novelle 780 bis 940 Stunden, gezählt wird also in Stunden und nicht mehr in Wochen. Mindestens 75 Prozent der jeweiligen Praktikumsdauer musst du ableisten, sonst wirst du nicht zur Prüfung zugelassen. Bei einem Blockpraktikum sollen 39 Stunden in den Schulferien liegen.

Eine Bremer Besonderheit: Wer nicht deutscher Herkunftssprache ist, kann statt Unterricht und Prüfung in Englisch eine Sprachfeststellungsprüfung in der Herkunftssprache wählen. Sie findet am Anfang des Bildungsgangs statt, ist einmal wiederholbar und ersetzt die Englischnote im Abschlusszeugnis.

Prüfungsstruktur und die fachpraktische Aufgabe

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Prüfungsfächer sind alle Unterrichtsfächer des letzten Ausbildungsjahres.

Schriftlich geprüft werden drei Fächer: Deutsch, Sozialpädagogische Theorie und Praxis sowie Theorie und Praxis der Gesundheitsförderung. Die Bearbeitungszeit beträgt je Fach mindestens 180 und höchstens 240 Minuten, die konkrete Dauer steht im Aufgabenvorschlag. In Deutsch stehen zwei Aufgaben zur Auswahl.

Mündlich wirst du in höchstens vier Fächern geprüft, die Vorbereitung dauert in der Regel 20 Minuten, das Prüfungsgespräch etwa 15 Minuten. Der Prüfungsausschuss entscheidet in der zweiten Prüfungskonferenz, bei wem auf die mündliche Prüfung verzichtet wird und in welchen Fächern geprüft wird. Du hast zusätzlich das Recht auf eine freiwillige Prüfung in bis zu zwei Fächern deiner Wahl, diese Wahl ist verbindlich.

Eine eigene praktische Prüfung gibt es nicht. Stattdessen löst du im zweiten Ausbildungsjahr eine fachpraktische Aufgabe aus einem Fach des berufsbezogenen Lernbereichs, ausgenommen Recht/Verwaltung/Organisation, oder aus dem Wahlpflichtbereich. Den Aufgabenbereich schlägst du in Absprache mit der Fachlehrkraft selbst vor. Die Präsentation erfolgt vor einem Gremium, das die Note festsetzt, und diese Note geht mit einem Drittel in die Vornote des Fachs ein.

Praktisch heißt das: Deine Angebotsplanung wird in Bremen nicht in einer Abschlussprüfung abgefragt, sondern ein Jahr vorher, und sie wirkt über die Vornote bis in die Endnote hinein. Wie du sie aufbaust, steht unter Praktische Prüfung Schritt für Schritt.

Bestehen, Sperrfach und Wiederholung

Die Endnoten ergeben sich aus Vornoten sowie den Noten der schriftlichen und mündlichen Prüfung. Wo nicht geprüft wurde, ist die Vornote die Endnote. Zwischennoten sind unzulässig.

Nicht bestanden hast du nach § 22 Absatz 3 in fünf Fällen: bei einer ungenügenden Endnote in einem Fach, bei einem Mangelhaft im Fach Sozialpädagogische Theorie und Praxis, bei mangelhaft in mehr als einem Fach, bei einem nicht ausgeglichenen Mangelhaft im berufsbezogenen Lernbereich oder bei einem nicht ausgeglichenen Mangelhaft im berufsübergreifenden Lernbereich.

Ausgeglichen wird jeweils durch eine mindestens befriedigende Endnote, im berufsbezogenen Bereich nur durch ein anderes Fach desselben Lernbereichs. Und die Schranke, die viele übersehen: Zum Ausgleich taugen nur Fächer, die laut Stundentafel mindestens den gleichen Stundenumfang haben wie das auszugleichende Fach. Ein kleines Fach rettet ein großes also nicht.

Sozialpädagogische Theorie und Praxis ist damit das Sperrfach der Bremer Prüfung. Dort reicht ein Mangelhaft, um die gesamte Prüfung zu kippen, unabhängig von allen anderen Noten.

Wiederholen kannst du einmal, im Rahmen der nächstfolgenden Prüfung. Bis dahin nimmst du am Unterricht des letzten Ausbildungsjahres teil. Eine zweite Wiederholung kann die Senatorin für Kinder und Bildung gestatten, wenn das Bestehen hinreichend wahrscheinlich ist. Bei einem Täuschungsversuch ist grundsätzlich die gesamte Prüfung für nicht bestanden zu erklären, in leichteren Fällen nur die betroffene Teilleistung.

Nichtschülerprüfung seit Mai 2025

Bis 2025 gab es in Bremen keinen Weg zum Abschluss ohne Schulbesuch. Mit der Novelle vom 24.04.2025 sind die §§ 27 bis 31 dazugekommen.

Zugelassen wirst du, wenn du in den letzten zwölf Monaten deinen Hauptwohnsitz im Land Bremen hattest oder einen festen Arbeitsvertrag mit einem bremischen Träger für sozialpädagogische Arbeit nachweist, die Zulassungsvoraussetzungen des Bildungsgangs erfüllst, einschlägige praktische Erfahrungen von mindestens drei Jahren nachweist, ein Beratungsgespräch an der Berufsfachschule geführt hast und den Antrag spätestens zwei Monate vor Prüfungsbeginn stellst. Über den Antrag entscheidet die Schule.

Die Prüfung findet im Rahmen der regulären Prüfung statt und ist deutlich umfangreicher: schriftlich in den drei regulären Fächern, mündlich in allen anderen Fächern. Den Vorsitz im Prüfungsausschuss führt eine Vertretung der Senatorin für Kinder und Bildung. Auf Zeugnis oder Bescheinigung steht ein Vermerk, dass du die Prüfung als Nichtschülerin oder Nichtschüler abgelegt hast.

Für die Kosten gilt die Kostenverordnung der Bildungsverwaltung, eine Betragsangabe enthält die Verordnung nicht. Frag die Schule nach dem aktuellen Satz. Achtung bei älteren Ratgebern und selbst bei der Länderbroschüre des Bundes: Dort steht mit Stand August 2026 noch, in Bremen gebe es keine Nichtschülerprüfung zur sozialpädagogischen Assistenz. Diese Angabe ist überholt.

Nach dem Abschluss

Die Verordnung nennt es selbst als Ziel: Die Ausbildung schafft die Grundlage für die Weiterbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher an der Fachschule für Sozialpädagogik. Deren Aufnahmevoraussetzungen stehen in den §§ 6 bis 8 der Verordnung über die Fachschule für Sozialpädagogik, der Antrag ist regulär bis zum 1. März zu stellen.

Den mittleren Schulabschluss erwirbst du hier nicht zusätzlich, er ist bereits Zugangsvoraussetzung. Eine Notenhürde für den Zugang zur Fachschule ist nicht dokumentiert.

Eine Verkürzung der Fachschulzeit selbst gibt es in Bremen nicht. Angerechnet wird stattdessen auf das zwölfmonatige Berufspraktikum: Nach § 8 der Bremischen Erzieherinnen- und Erzieheranerkennungsverordnung vom 02.05.2025 sind bis zu sechs Monate anrechenbar, etwa für einschlägige Tätigkeiten von mindestens zwölf Monaten ohne Unterbrechung im Umfang von 1.600 Stunden. Mehr dazu im Artikel Von der Sozialassistenz zum Erzieher.

Häufige Fragen zur Prüfung in Bremen

Welche Fächer werden in Bremen schriftlich geprüft?

Schriftlich geprüft werden drei Fächer: Deutsch, Sozialpädagogische Theorie und Praxis sowie Theorie und Praxis der Gesundheitsförderung. Die Bearbeitungszeit beträgt je Fach mindestens 180 und höchstens 240 Minuten, die konkrete Dauer wird mit dem jeweiligen Aufgabenvorschlag festgelegt. In Deutsch stehen zwei Aufgaben zur Auswahl.

Gibt es in Bremen zentrale Prüfungsaufgaben?

Bremen kennt die Gemeinsame Prüfung. Die Schulen erstellen zusammen Aufgabenvorschläge, die Senatorin für Kinder und Bildung legt den Termin fest, und alle Berufsfachschulen schreiben am selben Tag zur selben Zeit. Damit ist die Prüfung landesweit einheitlich, auch wenn die Aufgaben aus den Schulen selbst kommen.

Gibt es in Bremen eine praktische Prüfung?

Eine eigene praktische Prüfung gibt es nicht, die Prüfung besteht nach § 10 nur aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Stattdessen bearbeitest du im zweiten Ausbildungsjahr eine fachpraktische Aufgabe und präsentierst sie vor einem Gremium. Diese Note geht mit einem Drittel in die Vornote des betreffenden Fachs ein, die Leistungen in der Schule mit zwei Dritteln.

Wann ist die Prüfung in Bremen nicht bestanden?

Nach § 22 Absatz 3 in fünf Fällen: bei einer ungenügenden Endnote, bei einem Mangelhaft im Fach Sozialpädagogische Theorie und Praxis, bei mangelhaft in mehr als einem Fach sowie dann, wenn ein Mangelhaft im berufsbezogenen oder im berufsübergreifenden Lernbereich nicht ausgeglichen wird. Wichtig ist die Ausgleichsschranke: Zum Ausgleich taugen nur Fächer, die laut Stundentafel mindestens den gleichen Stundenumfang haben wie das auszugleichende Fach.

Wie läuft die mündliche Prüfung in Bremen ab?

Prüfungsfächer können alle Unterrichtsfächer des letzten Ausbildungsjahres sein, geprüft wirst du einschließlich der zugewählten Fächer in höchstens vier. Die Vorbereitungszeit beträgt in der Regel 20 Minuten, das Prüfungsgespräch etwa 15 Minuten je Fach. Auf eine freiwillige Prüfung in bis zu zwei Fächern deiner Wahl hast du ein Recht, die Wahl teilst du spätestens am Tag nach der Bekanntgabe der Ergebnisse schriftlich mit und kannst sie danach nicht mehr ändern.

Kann ich in Bremen ohne Schulbesuch geprüft werden?

Ja, seit dem 01.05.2025 gibt es die Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler in den §§ 27 bis 31. Verlangt werden Hauptwohnsitz in den letzten zwölf Monaten im Land Bremen oder ein fester Arbeitsvertrag mit einem bremischen Träger, die Zulassungsvoraussetzungen des Bildungsgangs, einschlägige praktische Erfahrungen von mindestens drei Jahren, ein Nachweis über ein Beratungsgespräch an der Berufsfachschule und ein Antrag spätestens zwei Monate vor Prüfungsbeginn. Geprüft wird schriftlich in den drei regulären Fächern und mündlich in allen anderen Fächern.

Wie oft darf ich in Bremen wiederholen?

Einmal, im Rahmen der nächstfolgenden Prüfung. Bis zum Prüfungstermin nimmst du am Unterricht des letzten Ausbildungsjahres teil, du wiederholst also nicht die gesamte Ausbildung. Eine zweite Wiederholung kann die Senatorin für Kinder und Bildung auf Antrag gestatten, wenn das Bestehen hinreichend wahrscheinlich ist.

Welche Voraussetzungen brauche ich in Bremen?

Du brauchst den mittleren Schulabschluss mit mindestens befriedigender Note in Deutsch. Wurde der Abschluss an einer Schule mit Fachleistungsdifferenzierung erworben, reicht auf dem erweiterten Anforderungsniveau ausreichend, auf dem grundlegenden Niveau muss es befriedigend sein. Dazu kommen eine ärztliche Bescheinigung über die Eignung für alle sozialpädagogischen Einsatzfelder und ein erweitertes Führungszeugnis ohne einschlägige ausschließende Einträge. Der Antrag ist bis zum 15. Juni bei der Schule einzureichen.

Wichtig: Bildung ist Ländersache und Details ändern sich. Verbindlich ist immer die aktuelle Prüfungsordnung deiner Fachschule.

Quellen für Bremen

Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus diesen Normen und Veröffentlichungen. Stand: 23.08.2026. Prüfe vor deiner Prüfung, ob inzwischen eine neuere Fassung gilt.

Deine nächsten Schritte

Die Rahmenbedingungen in Bremen kennst du jetzt. Diese Seiten bringen dich inhaltlich weiter:

Grenzt an: Niedersachsen. Wenn du über die Landesgrenze zur Schule gehst oder umziehst, gilt das Recht des Landes, in dem du geprüft wirst.

So bereitest du dich gezielt vor

Die Prüfungsthemen sind bundesweit ähnlich. Trainiere typische Aufgaben im Online-Testtrainer – flexibel per App und im Browser.

← Alle Bundesländer