Ausbildung & Beruf

Von der Sozialassistenz zum Erzieher: Wege und Verkürzungen

Von Sozialassistent zum Erzieher: Zugang zur Fachschule für Sozialpädagogik, Ausbildungsformen, Verkürzungen und Länderunterschiede im Überblick.

Aktualisiert: August 2026

Der Weg von Sozialassistent zum Erzieher ist kürzer, als viele denken, und er beginnt mit einem Abschluss, den du bereits in der Hand hältst. Deine Ausbildung in der sozialpädagogischen Assistenz, Sozialassistenz oder Kinderpflege ist zweierlei zugleich: ein vollwertiger Berufsabschluss, mit dem du sofort arbeiten kannst, und in acht Bundesländern der Standardzugang zur Fachschule für Sozialpädagogik. Beides ist richtig, der Unterschied liegt nur im Zeitpunkt. Dieser Artikel zeigt dir, welche Ausbildungsformen es gibt, wo Verkürzungen möglich sind, was sich je nach Bundesland unterscheidet und welche Alternativen neben der Erzieherausbildung offenstehen.

Definition – Fachschule für Sozialpädagogik: Die Fachschule für Sozialpädagogik ist der Lernort der Erzieherausbildung, in Bayern heißt er Fachakademie. Sie führt zum Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherin oder staatlich anerkannter Erzieher und damit zur Fachkraft im Sinne des Fachkraftgebots. Die Ausbildung dauert je nach Bundesland zwei bis vier Jahre.

Dein Abschluss ist Berufsabschluss und Eintrittskarte

Mit dem Assistenzabschluss kannst du sofort in Krippe, Kindergarten, Hort und Ganztagsschule arbeiten, in der Kindertagespflege, in der Schulbegleitung, in familienunterstützenden Diensten und, je nach Zuschnitt deiner Ausbildung, auch in der Behinderten- und Eingliederungshilfe. Du bist kein Zwischenprodukt auf dem Weg zu etwas anderem.

Gleichzeitig öffnet dir derselbe Abschluss die Tür zur Fachschule. Der oft gehörte Vorwurf, die zwei Jahre seien ein Umweg, hält der Rechnung nicht stand. Wer nach dem mittleren Schulabschluss direkt an die Fachschule wollte, bräuchte in vielen Ländern ohnehin ein einjähriges Vorpraktikum oder eine einschlägige Berufsausbildung. Der reale Unterschied schrumpft damit auf etwa ein Jahr. Dafür bekommst du rund 900 bis 1.000 Stunden echte Praxiserfahrung, die Möglichkeit, zwischendurch Geld zu verdienen, und die Sicherheit, nach zwei Jahren zu wissen, ob dieser Beruf zu dir passt.

Wie du an die Fachschule kommst

Die Zugangsvoraussetzungen legt jedes Bundesland in seiner eigenen Ausbildungs- und Prüfungsordnung fest. Drei Wege sind typisch: ein einschlägiger Berufsabschluss, der Nachweis einschlägiger Praxiszeiten oder das Abitur in Verbindung mit einem Vorpraktikum. Teils wird zusätzlich ein mittlerer Schulabschluss verlangt, den viele Auszubildende im berufsübergreifenden Lernbereich der Assistenzausbildung ohnehin miterwerben.

Für dich ist der erste Weg der entscheidende. In acht Ländern ist eine einschlägige zweijährige Erstausbildung der Standardzugang zur Fachschule für Sozialpädagogik: Baden-Württemberg (in der schulischen Form), Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein. In den übrigen acht Ländern ist sie eine von mehreren gleichrangigen Möglichkeiten. Wichtig ist dabei eine Klarstellung, die oft falsch dargestellt wird: In keinem Bundesland außer Mecklenburg-Vorpommern ist die Assistenzausbildung der einzige Zugang. Wie stark sie den Zugang prägt, unterscheidet sich deutlich.

LandRolle deines Abschlusses
Mecklenburg-Vorpommernam eindeutigsten: die Sozialassistenz-Ausbildung ist zwingend, auch für Abiturientinnen und Abiturienten
NiedersachsenStandardzugang: zwei aufeinander aufbauende Bildungsgänge, zusätzlich Notenanforderung mindestens befriedigend in Deutsch sowie in Theorie und Praxis, sonst Kolloquium nach einem Jahr Berufstätigkeit
Schleswig-Holstein, HamburgStandardzugang: dein Abschluss führt in die verkürzte zweijährige Form der Fachschule
BrandenburgStandardzugang: ohne Fachhochschul- oder Hochschulreife ist eine abgeschlossene Berufsausbildung Pflicht, ein reines Vorpraktikum als Zugangsweg gibt es dort nicht (§ 5 FSSV)
BremenStandardzugang: die Fachschule baut ausdrücklich auf der sozialpädagogischen Assistenz auf, die Alternativen verlangen 900 Stunden Praxis oder drei Jahre Berufstätigkeit
SaarlandStandardzugang: eine einschlägige Erstausbildung ist der Regelfall, die übrigen Wege sind als Kompensation ausgestaltet, und nur sie löst die Anrechnung von bis zu 600 Praxisstunden aus
Baden-WürttembergStandardzugang in der schulischen Form: § 6 Abs. 1 ErzieherVO gibt einschlägig Vorgebildeten den Vorrang, alle anderen kommen nur auf verbleibende Plätze. In der praxisintegrierten Form gilt dieser Vorrang nicht
Bayerneine von mehreren Möglichkeiten: gleichrangig neben dem einjährigen sozialpädagogischen Einführungsjahr und der Hochschulreife mit 200 Praxisstunden (§ 6 FakO)
Nordrhein-Westfaleneine von mehreren Möglichkeiten: auch eine Hochschulzugangsberechtigung oder eine fachfremde Ausbildung plus sechs Wochen Praktikum genügen (§§ 5 und 28 Anlage E APO-BK)
Rheinland-Pfalzeine von mehreren Möglichkeiten: § 5 der Fachschulverordnung Sozialwesen verlangt nur irgendeine zweijährige Berufsausbildung. Die einschlägige verkürzt seit 2024 aber die berufsbegleitende Form um ein Jahr
Sachseneine von mehreren Möglichkeiten: § 73 FSO stellt fünf Varianten gleichrangig nebeneinander, darunter die Fachoberschule Gesundheit und Soziales
Berlineine von mehreren Möglichkeiten, hier am schwächsten ausgeprägt: § 5 SozpädVO verlangt gar keine einschlägige Vorbildung, auch eine fachfremde Ausbildung plus acht Wochen Praxis reicht
Sachsen-Anhalt, Thüringeneine von mehreren Zugangsvarianten
Hesseneine von mehreren Möglichkeiten: auch 36 Monate Berufstätigkeit oder Abitur plus drei Monate Praxis ersetzen die berufliche Vorbildung

Die Regelungen ändern sich gelegentlich. Formuliere für dich deshalb keine feste Regel, sondern prüfe zwei Quellen: die aktuelle Fassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung deines Landes und die Auskunft der Fachschule, an der du dich bewerben willst.

Wie lange die Erzieherausbildung dauert

Eine bundesweite Zahl gibt es nicht. Je nach Bundesland dauert die Ausbildung zwei bis vier Jahre. Das oft genannte Modell “zwei Jahre Schule plus Anerkennungsjahr” gilt nur in etwa der Hälfte der Länder.

ModellBundesländerGesamtdauer
2+1: zwei Jahre Fachschule plus BerufspraktikumBaden-Württemberg, Bremen, Hessen, NRW (konsekutiv), Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt3 Jahre
Integrierte Praxis, kein separates AnerkennungsjahrBerlin, Brandenburg, Hamburg, Sachsen, Schleswig-Holsteinje nach Form 2 bis 3 Jahre
Insgesamt nur zwei JahreNiedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern2 Jahre
Verkürztes BerufspraktikumThüringenBerufspraktikum nur 6 Monate
Fachakademie mit Sozialpädagogischem Einführungsjahr und BerufspraktikumBayernfaktisch 4 Jahre
Gestreckte FormBremen4 Jahre

Ein Begriff aus dieser Tabelle wird häufig missverstanden: konsekutiv meint in NRW nicht die Abfolge Assistenzausbildung und danach Fachschule, sondern die Organisationsform der Fachschule selbst, also zwei Jahre Unterricht plus Berufspraktikum im Gegensatz zur praxisintegrierten Form. Die Zugangsvoraussetzungen sind bei beiden Formen dieselben.

Die Ausbildungsformen im Vergleich

WegDauerVoraussetzungVergütung während der AusbildungFür wen geeignet
Schulisch mit Berufspraktikum2 Jahre Fachschule plus Berufspraktikum, je nach Land 6 oder 12 Monateeinschlägiger Berufsabschluss, alternativ Praxiszeiten, teils mittlerer Schulabschlussim Berufspraktikum ja, in den Schuljahren in der Regel nichtWer die Fachschulzeit finanziell überbrücken kann und viel Unterricht am Stück möchte
Praxisintegriert (PiA)meist 3 Jahre, Schule und Einrichtung parallelwie oben, zusätzlich ein Ausbildungsplatz bei einem Trägerin der Regel ja, in Niedersachsen ausdrücklich nichtWer durchgehend Einkommen braucht und in einer Einrichtung bleiben möchte
Teilzeit und berufsbegleitendlänger als die Vollzeitform, meist 3,5 bis 5 Jahrewie oben, oft parallele Berufstätigkeitüber die Beschäftigung beim TrägerWer berufstätig ist oder Familienaufgaben hat
Heilerziehungspflegemeist 3 Jahre Fachschuleeinschlägiger Berufsabschluss oder vergleichbare Vorleistungje nach Land und FormWer in der Eingliederungshilfe mit Menschen mit Behinderung arbeiten möchte

Die schulische Form besteht aus zwei Jahren Unterricht mit Praktika und einem anschließenden Berufspraktikum, das häufig Anerkennungsjahr genannt wird. Bei der praxisintegrierten Ausbildung bist du von Anfang an bei einem Träger angestellt. Der Preis ist eine höhere Belastung, weil Schule und Praxis parallel laufen. Inhaltlich sind die Anforderungen dieselben.

Eine echte PiA gibt es in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, im Saarland, in Schleswig-Holstein, Thüringen und Sachsen-Anhalt; Rheinland-Pfalz startet erst 2026/27, in Sachsen gibt es keine landesweite PiA. Und der Name garantiert keine Vergütung: In Niedersachsen heißt die Vollzeitform zwar praxisintegriert, ist aber ausdrücklich unvergütet. Vergütete Varianten laufen dort und anderswo unter eigenen Namen, etwa BEriT in Niedersachsen sowie Modelle in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen.

Die Ausbildungsvergütung richtet sich bei tarifgebundenen Trägern nach dem TVAöD Pflege. Ab dem 01.05.2026 sind das brutto 1.415,69 Euro im ersten, 1.477,07 Euro im zweiten und 1.578,38 Euro im dritten Ausbildungsjahr. In einigen Ländern, darunter Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, gilt die höhere Spalte mit 1.490,69, 1.552,07 und 1.653,38 Euro. Freie Träger können davon abweichen.

Wo Verkürzungen möglich sind

Verkürzungen gibt es, aber nie als Automatismus und nicht überall. Zwei Modelle sind belegt, ein drittes ist ein verbreiteter Irrtum.

Direkter Einstieg ins zweite Fachschuljahr. Das ist die stärkste Verkürzung, sie ist aber an wenige Länder gebunden:

LandRegelung
Berlin§ 4 SozpädVO: Gesamtnote mindestens 2,7, fachpraktische Note mindestens 3,0, 600 Stunden Praxis, mittlerer Schulabschluss
Hamburg§ 2 Abs. 4 APO-FSH, ohne Notenhürde
Rheinland-Pfalzseit 2024/25 nur noch in der berufsbegleitenden Form
Bayernnur über eine Aufnahmeprüfung
Niedersachsen, Hessen, Brandenburg, Baden-Württemberg, Sachsenfür Assistenzabsolventinnen und -absolventen nicht möglich

Baden-Württemberg bietet stattdessen einen anderen Hebel: die Befreiung vom Berufspraktikum nach § 40 ErzieherVO, wenn du im Handlungsfeld Sozialpädagogisches Handeln mindestens die Note 2 hast und zwei Jahre einschlägig gearbeitet hast.

Anrechnung von Praxiszeiten auf das Berufspraktikum. Wer nach dem Abschluss als Zweitkraft gearbeitet hat, bekommt diese Zeit je nach Land ganz oder teilweise angerechnet: Hessen bis zu sechs Monate, Bremen bis zu zwölf, Nordrhein-Westfalen kürzt auf sechs Monate, im Saarland sind es 600 Stunden, Bayern halbiert das Berufspraktikum.

Kein Verkürzungsmodell: Teilzeit und berufsbegleitend. Diese Formen dauern in der Regel länger als die Vollzeitform, meist dreieinhalb bis fünf Jahre. Ihr Vorteil ist die Vergütung während der Ausbildung, nicht die Dauer. Einzige Ausnahme ist die berufsbegleitende Form in Rheinland-Pfalz.

Entscheidend ist ein Punkt, der oft untergeht: Ob und in welchem Umfang angerechnet wird, entscheidet in der Regel die Fachschule im Einzelfall. Die Handhabung unterscheidet sich spürbar, selbst zwischen Schulen im selben Bundesland. Frag deshalb nicht bei einer Schule nach, sondern bei mehreren, und lass dir die Auskunft möglichst schriftlich geben.

Warum viele diesen Schritt gehen

Ein Motiv nennen fast alle: die Eingruppierung. Im Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst stehen Assistenzkräfte mit staatlicher Prüfung oder Anerkennung in S 3, Erzieherinnen und Erzieher in S 8a. Zwei Präzisierungen gehören dazu, weil sie häufig falsch wiedergegeben werden. Erstens ist S 4 kein Automatismus: Sie greift nur bei schwierigen fachlichen Tätigkeiten nach Protokollerklärung Nr. 2, etwa in Integrationsgruppen, und auch nur dann, wenn diese Tätigkeiten mindestens die Hälfte der Arbeit ausmachen. Ohne staatliche Anerkennung bleibt es bei S 2. Bei Erzieherinnen und Erziehern ist S 8a die Regel, S 8b gilt nur bei besonders schwierigen Tätigkeiten.

Zweitens hilft die SuE-Zulage von 130 Euro beim Vergleich nicht weiter: Sie gilt für S 2 bis S 11a und damit für beide Gruppen, sie vergrößert den Abstand also nicht. Die Differenz zwischen S 3 und S 8a liegt in Stufe 1 bei rund 390 Euro im Monat (Stand 01.05.2026) und wächst mit den Erfahrungsstufen. Und der TVöD gilt nur bei tarifgebundenen Trägern: Hamburg nutzt oft den TV-AVH, Berlin lehnt sich an den TV-L an, kirchliche und private Träger haben eigene Werke.

Das zweite Motiv ist inhaltlich. Als Fachkraft leitest du eine Gruppe, verantwortest die Entwicklungsdokumentation, führst Entwicklungsgespräche eigenverantwortlich und steuerst das Verfahren nach § 8a SGB VIII. Wer diese Verantwortung übernehmen will, kommt an der Fachschule nicht vorbei.

Alternativen neben der Erzieherausbildung

Die Erzieherausbildung ist der bekannteste, aber nicht der einzige Anschluss.

  • Heilerziehungspflege: Fachschulausbildung von meist drei Jahren mit Schwerpunkt auf der Begleitung von Menschen mit Behinderung. Passend, wenn dich die Eingliederungshilfe mehr reizt als die Kita.
  • Kindertagespflege: Qualifizierung nach dem bundesweiten Handbuch, danach Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII. Passend, wenn du selbstständig mit kleinen Gruppen arbeiten möchtest.
  • Fachliche Zusatzqualifikationen: Sprachförderung, Integrationsassistenz, Motopädagogik, Krippenpädagogik oder Ernährung. Damit spezialisierst du dich, ohne einen neuen Abschluss zu machen.
  • Generalistische Pflegeausbildung: teils mit Anrechnung von Vorleistungen. Vor allem interessant, wenn deine Sozialassistenz generalistisch angelegt war.
  • Studium: Kindheitspädagogik, Soziale Arbeit oder Erziehungswissenschaft. In allen Bundesländern können beruflich Qualifizierte auch ohne Abitur studieren. Für dich ist dabei eine Unterscheidung wichtig: Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher haben über den Fachschulabschluss auf DQR-Niveau 6 in den meisten Ländern die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Dein Assistenzabschluss liegt auf DQR-Niveau 4 und bringt sie nicht automatisch mit. Für dich greift meist der fachgebundene Zugang mit zusätzlicher Berufserfahrung, teils mit Eignungsprüfung oder Probestudium.

Praxisbeispiel

Jasmin (20) hat in Niedersachsen ihre SPA-Ausbildung mit einem Notenschnitt von 1,8 abgeschlossen und arbeitet seit anderthalb Jahren als Zweitkraft in einer Krippengruppe. Sie will Erzieherin werden, kann sich aber zwei schulische Jahre ohne Einkommen nicht leisten.

Sie geht in drei Schritten vor. Erstens klärt sie den Zugang: In Niedersachsen bauen SPA und Fachschule aufeinander auf, ihr Schnitt erfüllt die geforderten mindestens befriedigenden Noten in Deutsch, Theorie und Praxis. Zweitens klärt sie die Dauer und die Finanzierung. Die niedersächsische Fachschule dauert zwei Jahre, ein direkter Einstieg ins zweite Fachschuljahr ist dort nicht vorgesehen, und die Vollzeitform ist trotz des Namens praxisintegriert unvergütet. Drittens fragt sie ihren Träger nach der vergüteten Variante BEriT und erkundigt sich parallel bei zwei Fachschulen nach den Konditionen. Sie entscheidet sich für die vergütete Form: länger als die Vollzeitform, dafür durchgehend Einkommen in ihrer vertrauten Einrichtung.

Wichtig an diesem Fall ist die Reihenfolge. Erst der Zugang, dann die Dauer, dann die Finanzierung. Und: Wer “praxisintegriert” liest, sollte immer nachfragen, ob dabei auch vergütet wird.

Das musst du für die Prüfung wissen

In der mündlichen Prüfung wird oft nach deinen beruflichen Zielen gefragt. Typische Aufgabenstellungen lauten:

  • “Beschreiben Sie zwei Wege, die Ihnen nach dem Abschluss offenstehen, und begründen Sie Ihre Präferenz.”
  • “Erläutern Sie, wie die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin aufgebaut ist.”
  • “Eine Mitschülerin sagt, die zwei Jahre Assistenzausbildung seien verlorene Zeit. Nehmen Sie fachlich Stellung.”

Darauf solltest du achten:

  • Nenne den Lernort korrekt: Fachschule für Sozialpädagogik, in Bayern Fachakademie, nicht Berufsfachschule.
  • Unterscheide sauber zwischen schulischer Form mit Berufspraktikum und praxisintegrierter Ausbildung.
  • Nenne bei der Dauer keine feste Zahl, sondern “je nach Bundesland zwei bis vier Jahre”. Das Modell 2+1 ist eine Variante, keine Regel.
  • Formuliere Länderaussagen vorsichtig. Belegt ist, dass eine einschlägige zweijährige Erstausbildung in acht Ländern der Standardzugang ist und in den übrigen acht eine von mehreren Möglichkeiten. Der einzige Zugang ist sie nur in Mecklenburg-Vorpommern. Für alles Weitere gilt “je nach Land” und der Verweis auf die Fachschule.
  • Sprich über Gehalt ausschließlich in Entgeltgruppen des TVöD SuE: S 3 gegenüber S 8a, S 4 nur bei schwierigen fachlichen Tätigkeiten.
  • Sammle ab dem ersten Arbeitstag Nachweise über Fortbildungen und Praxiszeiten. Für Anrechnungen brauchst du sie später schwarz auf weiß, und in der mündlichen Prüfung zeigt so ein Portfolio, dass du deine Laufbahn planst.
  • Bewirb dich früh an Fachschulen. Die Fristen liegen in vielen Ländern schon im Februar oder März, also mitten in deiner Prüfungsphase.

Im kostenlosen Lernpfad

Diese Inhalte sind auch Teil des kostenlosen Lernpfads: Lektion 10.5: Nach der Prüfung. Womit du startest, also Aufgaben, Arbeitsfelder und Verdienst der Assistenzrolle, steht unter Was macht ein sozialpädagogischer Assistent?.

Quellen

  • Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Bundesländer für die Fachschule für Sozialpädagogik, Zugangsvoraussetzungen und Ausbildungsformen: § 6 und § 40 ErzieherVO sowie § 6 BKSPIT-VO (Baden-Württemberg), § 6 FakO vom 09.05.2017 (Bayern), § 4 und § 5 SozpädVO vom 13.06.2016 (Berlin), § 5 Fachschulverordnung Sozialwesen (FSSV) vom 29.05.2024 (Brandenburg), §§ 6 bis 8 der Verordnung über die Fachschule für Sozialpädagogik vom 23.05.2016 (Bremen), § 2 Abs. 4 APO-FSH (Hamburg), §§ 5 und 28 Anlage E APO-BK (Nordrhein-Westfalen), § 5 Fachschulverordnung Sozialwesen vom 02.02.2005 (Rheinland-Pfalz), § 5 FSchulSozPädAPO SL 2026 vom 26.06.2026 (Saarland), § 73 Schulordnung Fachschule (FSO) vom 31.07.2023 (Sachsen)
  • Länderbroschüren “Wege in die Berufsfelder Kita und Ganztagsgrundschule” des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Stand 08/2026, abrufbar über kompass-erziehungsberufe.de und fruehe-chancen.de
  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE): Entgeltgruppen S 2, S 3, S 4, S 8a und S 8b, Protokollerklärung Nr. 2, SuE-Zulage; TVAöD Pflege für die Ausbildungsvergütung, Stand 01.05.2026
  • § 43 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII): Erlaubnis zur Kindertagespflege
  • Bundesweites Qualifizierungshandbuch für die Kindertagespflege (QHB)
  • Landesregelungen zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne Abitur

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Häufige Fragen

Kann ich nach der Sozialassistenz direkt Erzieher werden?

Ja. In acht Ländern ist eine einschlägige zweijährige Erstausbildung der Standardzugang zur Fachschule für Sozialpädagogik: Baden-Württemberg in der schulischen Form, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein. In den übrigen acht Ländern ist sie eine von mehreren gleichrangigen Möglichkeiten. Der einzige Zugang ist sie nur in Mecklenburg-Vorpommern, wo sie auch für Abiturientinnen und Abiturienten zwingend ist. Sonst gibt es überall daneben Wege über andere Ausbildungen, über Praxiszeiten oder über das Abitur mit Vorpraktikum.

Wie lange dauert die Erzieherausbildung nach der Assistenzausbildung?

Je nach Bundesland zwei bis vier Jahre. Das Modell 2+1, also zwei Jahre Fachschule plus Berufspraktikum, gilt nur in etwa der Hälfte der Länder. Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern kommen auf insgesamt zwei Jahre, Bayern mit Einführungsjahr und Berufspraktikum faktisch auf vier, Thüringen hat ein Berufspraktikum von nur sechs Monaten.

Kann ich die Erzieherausbildung verkürzen?

Der direkte Einstieg ins zweite Fachschuljahr ist in Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz (nur berufsbegleitend) und Bayern (nur über eine Aufnahmeprüfung) möglich, in Niedersachsen, Hessen, Brandenburg, Baden-Württemberg und Sachsen dagegen nicht. Daneben rechnen mehrere Länder Praxiszeiten auf das Berufspraktikum an. Teilzeit- und berufsbegleitende Formen sind keine Verkürzung, sie dauern länger.

Was ist der Unterschied zwischen der schulischen und der praxisintegrierten Ausbildung?

Bei der schulischen Form mit Berufspraktikum folgt auf zwei Jahre Fachschule ein Anerkennungsjahr. Bei der praxisintegrierten Ausbildung, oft PiA genannt, laufen Schule und Einrichtung parallel, du hast einen Ausbildungsvertrag und wirst vergütet. PiA gibt es aber nicht in allen Ländern, und der Name garantiert keine Vergütung: In Niedersachsen heißt die Vollzeitform praxisintegriert, ist aber ausdrücklich unvergütet.

Lohnt sich die Weiterbildung tariflich?

Im TVöD Sozial- und Erziehungsdienst stehen Assistenzkräfte mit staatlicher Prüfung oder Anerkennung in S 3, Erzieherinnen und Erzieher in S 8a. S 4 ist kein Automatismus, sondern setzt schwierige fachliche Tätigkeiten nach Protokollerklärung Nr. 2 voraus, die mindestens die Hälfte der Tätigkeit ausmachen. Der TVöD gilt nur bei tarifgebundenen Trägern, kirchliche und private Träger nutzen teils eigene Werke.

Welche Alternativen gibt es neben der Erzieherausbildung?

Heilerziehungspflege, die Qualifizierung für die Kindertagespflege mit Erlaubnis nach § 43 SGB VIII, fachliche Zusatzqualifikationen wie Sprachförderung, die generalistische Pflegeausbildung und ein Studium, das in allen Ländern auch beruflich Qualifizierten ohne Abitur offensteht.

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