Ratgeber

Externenprüfung Sozialassistenz: Zugang, Ablauf, Kosten

Berufsabschluss ohne Berufsfachschule: Wer zur Externenprüfung zugelassen wird, was zusätzlich geprüft wird und wie eine Selbstvorbereitung über sechs bis neun Monate aussieht.

22. August 2026

Die Externenprüfung ermöglicht dir den staatlichen Berufsabschluss in der Sozialassistenz, der sozialpädagogischen Assistenz oder der Kinderpflege, ohne dass du die Berufsfachschule besucht hast. Je nach Bundesland heißt dasselbe Verfahren Externenprüfung, Nichtschülerprüfung, Schulfremdenprüfung oder Prüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber. Voraussetzung ist in der Regel eine einschlägige berufliche Tätigkeit im Umfang des Anderthalbfachen der regulären Ausbildungsdauer, bei zwei Ausbildungsjahren also rund drei Jahre. Der Prüfungsumfang ist größer als bei Regelschülerinnen und Regelschülern, weil Vornoten fehlen und deshalb zusätzliche schriftliche und mündliche Prüfungen dazukommen. Angemeldet wird über die Schulaufsicht oder eine benannte Berufsfachschule, meist rund ein halbes Jahr vor dem Termin.

Drei Namen, eine Sache

Wenn du im Netz suchst, findest du unter jedem Begriff andere Treffer, obwohl dasselbe gemeint ist. Probiere deshalb immer alle Varianten aus, sonst übersiehst du ausgerechnet die Seite deiner eigenen Schulbehörde.

BezeichnungWo der Begriff üblich istVerankert in
Externenprüfungverbreiteter Oberbegriff, unter anderem in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-HolsteinAPO-BK Anlage B § 16, BFSVO in Verbindung mit der BS-PrüVO
Nichtschülerprüfungunter anderem Bremen, Mecklenburg-VorpommernSozPädAssVO, SoaHBFSVO M-V
Schulfremdenprüfungunter anderem SachsenBFSO vom 21.02.2020
Prüfung für andere Bewerberinnen und BewerberBayernBFSO vom 25.05.2023

Definition – Externenprüfung: Abschlussprüfung, die ohne den Besuch des zugehörigen Bildungsgangs abgelegt wird. Der erworbene Abschluss ist dem regulären Abschluss rechtlich gleichgestellt und trägt dieselbe Berufsbezeichnung.

Dieselbe Unterscheidung gilt auch für den Beruf selbst. Ob du nach der Externenprüfung zur sozialpädagogischen Assistenz suchst, nach der Nichtschülerprüfung Sozialassistent oder nach der Prüfung ohne Schulbesuch in der Kinderpflege: Gemeint ist immer derselbe Weg, nur unter dem Namen, den dein Bundesland für den Bildungsgang gewählt hat. Sozialpädagogische Assistenz heißt der Bildungsgang unter anderem in Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, Sozialassistenz unter anderem in Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Hessen und Thüringen, Kinderpflege in Bayern, Nordrhein-Westfalen und im Saarland. Die Zulassungsvoraussetzungen und der Prüfungsumfang unterscheiden sich nach Land, nicht nach Berufsbezeichnung.

Wer zugelassen wird

Berufserfahrung als Regelweg

Die Länder verlangen den Nachweis einer einschlägigen Tätigkeit, weil die Prüfung die fehlende schulische Ausbildung nicht ersetzen, sondern eine vorhandene Kompetenz feststellen soll. Die verbreitete Faustregel ist das Anderthalbfache der Ausbildungsdauer, also rund drei Jahre bei einer zweijährigen Ausbildung. Es gibt aber deutliche Abweichungen. Nordrhein-Westfalen setzt für die Externenprüfung nach Anlage B der APO-BK den ersten Schulabschluss und mindestens zwei Jahre einschlägige Berufspraxis voraus, Bremen verlangt für die seit dem 01.05.2025 geregelte Nichtschülerprüfung mindestens drei Jahre einschlägige Praxis.

Einschlägig heißt: Tätigkeit mit Kindern in einer Kindertageseinrichtung, im Hort, in der Kindertagespflege oder in einer vergleichbaren Einrichtung. Lass dir Zeiten und Umfang vom Arbeitgeber qualifiziert bescheinigen, eine reine Beschäftigungsbestätigung reicht selten aus.

Schulische Voraussetzungen

Zusätzlich verlangen die Länder den allgemeinbildenden Schulabschluss, der auch für den regulären Bildungsgang gilt. Das reicht vom ersten Schulabschluss in Nordrhein-Westfalen über den Realschulabschluss in Sachsen bis zum mittleren Schulabschluss mit Mindestnote in Deutsch in Bremen. Prüfe das früh, denn ein fehlender Schulabschluss lässt sich nicht kurzfristig nachholen.

Wohnsitz oder Beschäftigungsort im Prüfungsland

Fast alle Länder verlangen einen Bezug zum Prüfungsland, meist über den Wohnsitz oder den Beschäftigungsort. Du kannst dir also nicht das Land mit den bequemsten Regeln aussuchen.

Erweitertes Führungszeugnis und gesundheitliche Eignung

Wie im regulären Bildungsgang brauchst du ein erweitertes Führungszeugnis ohne einschlägige Eintragungen und einen Nachweis der gesundheitlichen Eignung. Beide sind meist nur wenige Monate gültig, beantrage sie deshalb passend zur Frist und nicht zu früh.

Wer nicht zugelassen wird

Mehrere Länder schließen ausdrücklich aus, wer die reguläre Prüfung im selben Beruf bereits endgültig nicht bestanden hat. Die Externenprüfung ist also kein dritter Versuch nach zwei gescheiterten regulären Anläufen. Wenn dich das betrifft, lies zuerst den Ratgeber Prüfung nicht bestanden und kläre deinen Status mit der Schulaufsicht, bevor du Zeit in eine Vorbereitung investierst.

Zulassung nach Bundesland

Die Zuständigkeit ist landesrechtlich geregelt und liegt je nach Land bei der oberen Schulaufsicht, der Bezirksregierung oder einer benannten Berufsfachschule. Die folgende Übersicht zeigt, in welcher Verordnung du nachschlägst und was in den ausdrücklich dokumentierten Ländern gilt.

LandBezeichnung und BesonderheitRechtsgrundlageDetails
Nordrhein-WestfalenExternenprüfung mit zusätzlicher praktischer Prüfung, Antrag in der Regel zum 1. NovemberAPO-BK Anlage B § 16Nordrhein-Westfalen
SachsenSchulfremdenprüfung mit zwei zusätzlichen Klausuren und zwei zusätzlichen mündlichen PrüfungenBFSO vom 21.02.2020Sachsen
BremenNichtschülerprüfung, geregelt seit 01.05.2025, mindestens drei Jahre einschlägige PraxisSozPädAssVOBremen
BayernPrüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber, Antrag in der Regel bis 1. MärzBFSO vom 25.05.2023Bayern
SaarlandSchulfremde werden in allen nicht schriftlich geprüften Fächern zusätzlich mündlich geprüftAPO-BFS-KI und APO-BFS-GTBSaarland
Schleswig-HolsteinExternenprüfung in allen Lernfeldern und Fächern, Antrag in der Regel bis 30. September für das FolgejahrBFSVO und BS-PrüVOSchleswig-Holstein
Mecklenburg-VorpommernNichtschülerprüfung aus schriftlichem, mündlichem und praktischem TeilSoaHBFSVO M-VMecklenburg-Vorpommern
Übrige LänderRegelung in der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, Zuständigkeit bei der Schulaufsichtsiehe LandesprofilAlle Bundesländer

Bildung ist Ländersache, kläre die Details mit deiner Berufsfachschule oder der zuständigen Schulaufsicht. Die Angaben geben den Stand vom 22.08.2026 wieder.

Was in der Externenprüfung zusätzlich geprüft wird

Der zentrale Unterschied zur Regelprüfung ist nicht der Schwierigkeitsgrad, sondern der Umfang. Regelschülerinnen und Regelschüler bringen Vornoten aus zwei Jahren Unterricht mit, und in mehreren Ländern zählen benotete Praxisleistungen zum Bestehen. Beides fehlt bei dir, also muss die Prüfung diese Bereiche zusätzlich abdecken.

PrüfungsteilRegelprüfungExternenprüfung
Schriftliche Prüfungzwei bis drei Klausuren aus den festgelegten Fächern oder Lernfelderndieselben Klausuren, in mehreren Ländern zusätzliche Arbeiten aus den übrigen Lernfeldern
Mündliche Prüfungoft nur bei uneindeutiger Notenlage oder auf Antragregelmäßig verpflichtend, teils in allen nicht schriftlich geprüften Fächern
Praktische Prüfungje nach Land vorgesehen oder durch benotete Praxisleistungen ersetztauch dort vorgesehen, wo Regelschüler keine ablegen, etwa in Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern
Vornotenfließen in die Endnote einkeine, das Prüfungsergebnis zählt allein

Zwei Beispiele machen das konkret. In Sachsen kommen für die Schulfremdenprüfung zwei zusätzliche schriftliche Prüfungen dazu, nämlich berufliche Identität mit 60 Minuten und eigene Arbeit strukturieren mit 45 Minuten, dazu zwei weitere mündliche Prüfungen in den Lernfeldern Alltagsbewältigung und kulturell-kreative Prozesse. In Nordrhein-Westfalen legst du nach § 16 der Anlage B zusätzlich eine praktische Prüfung ab: eine umfassende Aufgabe aus der Berufspraxis, die du schriftlich planst, unter Aufsicht durchführst und anschließend schriftlich reflektierst. Für die Durchführung stehen sechs Werktage zur Verfügung, gewichtet wird Planung zu Durchführung zu Reflexion im Verhältnis 1 zu 3 zu 1.

Anmeldung Schritt für Schritt

1. Zuständige Stelle finden

Starte bei der Schulaufsicht deines Landes, in Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung. Frag dort nach der Prüfung für externe Bewerberinnen und Bewerber im Bildungsgang Sozialassistenz, sozialpädagogische Assistenz beziehungsweise Kinderpflege. Häufig wird dir eine Berufsfachschule als prüfende Schule zugewiesen.

2. Unterlagen zusammenstellen

Rechne mit dieser Liste: formloser oder formgebundener Antrag, tabellarischer Lebenslauf, letztes Schulabschlusszeugnis, qualifizierte Nachweise über Art, Dauer und Umfang der beruflichen Tätigkeit, erweitertes Führungszeugnis, ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, Nachweis über Wohnsitz oder Beschäftigungsort, gegebenenfalls Masernimpfnachweis und ein Sprachnachweis bei ausländischen Bildungsabschlüssen.

3. Fristen

Die Anmeldung liegt typischerweise ein halbes Jahr vor dem Prüfungstermin. Dokumentierte Beispiele: Nordrhein-Westfalen in der Regel zum 1. November für eine Prüfung im Frühjahr, Schleswig-Holstein bis zum 30. September für das Folgejahr, Bayern bis zum 1. März. Wenn du die Frist verpasst, verlierst du in der Regel ein ganzes Jahr, denn Externenprüfungen finden meist nur einmal jährlich statt. Wie du Termine für dein Land findest, steht in den Prüfungsterminen 2027.

4. Kosten

Die Prüfungsgebühr ist landesrechtlich geregelt und unterscheidet sich deutlich, teilweise fällt keine an. Erfrage den aktuellen Betrag bei der zuständigen Stelle. Kalkuliere zusätzlich Führungszeugnis, ärztliche Bescheinigung, Fahrtkosten und Lernmaterial ein und plane, ob du für die Prüfungstage Urlaub brauchst.

Vorbereitung ohne Schule: der eigentliche Knackpunkt

Was dir fehlt, wenn du nicht zur Schule gehst

Dir fehlt nicht das Wissen aus der Praxis, sondern drei andere Dinge: der Überblick, welche Lernfelder überhaupt geprüft werden, die Erfahrung mit dem Aufgabenformat und die Rückmeldung, ob deine Antwort den Anforderungen genügt. Genau daran scheitern Externenprüflinge, fast nie am fachlichen Können.

Der erste Schritt ist deshalb kein Lernschritt, sondern ein Beschaffungsschritt: Besorge dir den Lehrplan beziehungsweise Bildungsplan deines Landes für den Bildungsgang. Er ist öffentlich und listet die Lernfelder mit Stundenumfang. Der Stundenumfang ist deine Gewichtung. Wie du daraus eine Reihenfolge machst und woran du Sperrlernfelder erkennst, steht im Artikel Lernfelder Sozialassistent.

Ein realistischer Zeitplan über 6 bis 9 Monate

Monat 1: Lehrplan beschaffen, Prüfungsstruktur klären, Antrag stellen, Praxiseinrichtung für den praktischen Teil ansprechen. Monat 2 bis 5: Themenblöcke in der Reihenfolge des Stundengewichts durcharbeiten, pro Block eine Fallaufgabe schreiben. Monat 6 und 7: schwerpunktmäßig Prüfungsformat, Operatoren und Zeitmanagement. Die letzten sechs bis acht Wochen: Simulationen unter echten Bedingungen, dazu die praktische Prüfung mehrfach proben.

Eine fertige Wochenstruktur bekommst du mit dem 8-Wochen-Lernplan, die Themenreihenfolge liefert dir der Lernpfad.

Womit du lernst

Der komplette Stoff in Modulen liegt im Lernpfad, die vertiefenden Nachschlageartikel im Wissensbereich. Für das Format arbeitest du mit den Fallaufgaben mit Musterlösung und misst deinen Stand mit der kostenlosen Probeprüfung. Der wichtigste Einzelartikel für Externe ist der zu den Operatoren in der Klausur, weil Operatoren die Punktevergabe steuern.

Für die Faktenschicht, also Paragrafen, Temperaturwerte und Reihenfolgen, baust du dir ein eigenes Kartenset nach der Anleitung unter Lernkarten Sozialassistent. Zehn ausformulierte Übungsaufgaben mit Musterlösung, die für alle drei Begriffswelten funktionieren, stehen unter Kinderpflegerin Prüfungsfragen mit Lösungen.

Die praktische Prüfung ohne Anleitung vorbereiten

Wenn dein Land einen praktischen Teil verlangt, brauchst du eine Einrichtung, in der du das Angebot durchführen darfst. Sprich sie mindestens ein halbes Jahr vorher an und kläre schriftlich, dass eine Prüfung mit externer Kommission stattfinden kann. Probe dein Angebot mehrfach mit einer vergleichbaren Gruppe. Den Aufbau der Planung findest du in der Angebotsplanung für die Kita, den Ablauf unter praktische Prüfung.

Das musst du für die Prüfung wissen

Für dich gelten dieselben Operatoren und dasselbe Anforderungsniveau wie für alle anderen. Geprüft wird schwerpunktmäßig auf den Anforderungsbereichen I und II, also Wiedergeben und Anwenden, gute Noten setzen zusätzlich problemlösendes Denken voraus.

Zwei Punkte kosten Externe typischerweise Punkte. Erstens die Fachsprache: Wer aus der Praxis kommt, beschreibt richtig, benennt aber nicht mit dem Fachbegriff. Zweitens das Zeitmanagement: Eine Klausur über 180 Minuten mit einer komplexen Fallaufgabe hat ein eigenes Tempo, das man geübt haben muss. Beides lässt sich gezielt trainieren, und beides ist wichtiger als noch ein weiteres Fachbuch.

Quellen

  • APO-BK Anlage B, Fassung vom 02.04.2025, § 16 (Nordrhein-Westfalen)
  • Schulordnung Berufsfachschule (BFSO) vom 21.02.2020, §§ 59 bis 68 (Sachsen)
  • SozPädAssVO vom 22.10.2012, zuletzt geändert am 24.04.2025 (Bremen)
  • BFSO vom 25.05.2023 (Bayern), APO-BFS-KI und APO-BFS-GTB vom 14.07.2023 (Saarland)
  • BFSVO in Verbindung mit der BS-PrüVO (Schleswig-Holstein), SoaHBFSVO M-V vom 01.02.2024
  • Stand dieser Seite: 22.08.2026. Bildung ist Ländersache, kläre die Details mit deiner Berufsfachschule.

Üben statt nur lesen

Setze dein Wissen direkt um – mit prüfungsnahen Fragen im Online-Testtrainer.

Ratgeber-Wissen jetzt anwenden

Häufige Fragen

Was ist eine Externenprüfung in der Sozialassistenz?

Eine Abschlussprüfung, die du ohne den Besuch der Berufsfachschule ablegst. Je nach Bundesland heißt sie Externenprüfung, Nichtschülerprüfung, Schulfremdenprüfung oder Prüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber. Der Abschluss ist dem regulären Abschluss rechtlich gleichgestellt.

Wie viel Berufserfahrung brauche ich für die Externenprüfung?

Die Faustregel der Länder ist das Anderthalbfache der regulären Ausbildungsdauer, bei einer zweijährigen Ausbildung also rund drei Jahre einschlägige Tätigkeit. Es gibt Abweichungen: In Nordrhein-Westfalen sind für die Kinderpflege und die Sozialassistenz mindestens zwei Jahre einschlägige Berufspraxis vorgesehen, in Bremen mindestens drei Jahre. Maßgeblich ist immer die Verordnung deines Landes.

Ist der Abschluss aus der Externenprüfung gleichwertig?

Ja. Auf dem Zeugnis steht dieselbe Berufsbezeichnung wie bei Absolventinnen und Absolventen der Berufsfachschule, und der Abschluss öffnet denselben Weg an die Fachschule für Sozialpädagogik. Dass du extern geprüft wurdest, ist kein Nachteil bei der Bewerbung.

In welchen Bundesländern ist die Externenprüfung möglich?

Grundsätzlich sehen alle Länder eine Form der Prüfung ohne Schulbesuch vor, geregelt jeweils in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des Bildungsgangs. Ausdrücklich dokumentiert ist sie unter anderem in Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Bremen, Bayern, im Saarland, in Schleswig-Holstein und in Mecklenburg-Vorpommern. Für dein Land klärst du die Zuständigkeit bei der Schulaufsicht.

Wie melde ich mich zur Externenprüfung an?

Der Antrag geht je nach Land an die Schulaufsichtsbehörde, die Bezirksregierung oder eine benannte Berufsfachschule. Typische Fristen liegen ein halbes Jahr vor dem Prüfungstermin, in Nordrhein-Westfalen in der Regel zum 1. November, in Schleswig-Holstein bis zum 30. September für das Folgejahr, in Bayern bis zum 1. März.

Wie lange dauert die Vorbereitung auf die Externenprüfung?

Realistisch sind sechs bis neun Monate neben einer Berufstätigkeit, bei etwa sechs bis acht Stunden Lernzeit pro Woche. Wer den Stoff aus dem Berufsalltag schon kennt, braucht die Zeit vor allem für Prüfungsformat, Fachsprache und Zeitmanagement.

Was kostet die Externenprüfung?

Die Länder erheben unterschiedliche Prüfungsgebühren, teilweise auch gar keine. Weil die Beträge landesrechtlich geregelt und veränderlich sind, nennen wir hier bewusst keine Zahlen. Frag die zuständige Stelle nach der aktuellen Gebührenordnung und rechne zusätzlich mit Kosten für Führungszeugnis, ärztliche Bescheinigung und Lernmaterial.

Kann ich als Kinderpflegerin die Externenprüfung machen?

Ja, in Bayern, Nordrhein-Westfalen und im Saarland gibt es den Bildungsgang Kinderpflege und damit auch die Prüfung ohne Schulbesuch. Die Voraussetzungen entsprechen denen der Sozialassistenz, der Prüfungsstoff ist inhaltlich nahezu identisch. Eine Einordnung findest du auf der Kinderpflege-Seite.

← Alle Ratgeber-Artikel