Sozialassistenz-Abschlussprüfung in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein bietet drei Wege zur SPA und hat mit dem Lernfeld 3 ein Sperrlernfeld: Eine mangelhafte Leistung dort lässt sich nicht ausgleichen.
Drei Wege zur Ausbildung
Zweijährig in Vollzeit mit mittlerem Schulabschluss oder der Versetzung in die Oberstufe des achtjährigen gymnasialen Bildungsgangs. Die Fachhochschulreife kannst du über Zusatzklausuren in Mathematik und Englisch zusätzlich erwerben.
Dreijährig mit erstem allgemeinbildenden Schulabschluss. Die Berufsfachschulverordnung nennt für die Fachrichtung Sozialpädagogik ausdrücklich beide Bildungsgänge nebeneinander, den zweijährigen mit mittlerem Schulabschluss und den dreijährigen mit erstem allgemeinbildendem Schulabschluss. Nach der Länderbroschüre des Bundes soll dieser Zugang seit dem Schuljahr 2024/25 an allen Standorten mit Angebot in Sozialpädagogik möglich sein. Der mittlere Schulabschluss ist dabei zusätzlich erwerbbar, dafür brauchst du einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 und einen Englischnachweis.
Praxisintegriert (PiA) in zwei Jahren mit Ausbildungsvertrag und Vergütung, in der Regel drei Schul- und zwei Praxistage. Das läuft seit dem Schuljahr 2023/24 als landesweites Modellprojekt mit eigener Förderrichtlinie, eine eigene Rechtsverordnung dafür gibt es nicht, es gelten Berufsfachschul- und Prüfungsverordnung.
Persönliche Voraussetzungen für alle Wege: ein erweitertes Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate ist, ein Masernnachweis und vor dem ersten Praktikum eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Bei im Ausland erworbenem Abschluss kommt Deutsch auf Niveau B2 dazu. Einen Notendurchschnitt verlangt die Verordnung für den Zugang zur Sozialpädagogik nicht.
Neu seit der Änderung vom 1. Juli 2026: Bis zu 33 Prozent des Unterrichts nach Stundentafel dürfen durch digitale Lehr- und Lernformen ersetzt werden. Ein ganzes Lernfeld oder Fach darf aber nicht ausschließlich in Distanz unterrichtet werden, und Leistungsnachweise bleiben in Präsenz.
Vier Lernfelder und Prüfungsstruktur
Die vier Lernfelder: berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln; Kinder in ihrer Entwicklung und in ihren vielfältigen Lebenswelten verstehen; Entwicklungs- und Bildungsprozesse initiieren, begleiten und auswerten; konzeptionell und kooperativ im sozialpädagogischen Handlungsfeld agieren. Die Praxiszeiten umfassen 640 Stunden in zwei Einrichtungen, davon mindestens 320 Stunden im Elementarbereich.
| Prüfungsbereich | Inhalt | Bearbeitungszeit |
|---|---|---|
| P I | Lernfeld 2: Kinder in ihrer Entwicklung und in ihren vielfältigen Lebenswelten verstehen | 3 Zeitstunden |
| P II | Lernfeld 3: Entwicklungs- und Bildungsprozesse initiieren, begleiten und auswerten | 4 Zeitstunden |
| P III | Deutsch/Kommunikation | 3 Zeitstunden |
| Zusatz für die Fachhochschulreife | Mathematik und Englisch, nur im zweijährigen Bildungsgang | je 3 Zeitstunden |
| Mündlich | wo der Prüfungsausschuss es für das Bestehen für nötig hält oder du es beantragst | 20 Minuten je Prüfling, 20 Minuten Vorbereitung |
Zur Bearbeitungszeit zählt neben der Prüfungszeit auch eine etwaige Auswahlzeit von höchstens 20 Minuten. Eine mündliche Prüfung darf keine inhaltliche Wiederholung der schriftlichen sein, sie beginnt mit einem freien Vortrag und geht dann ins Prüfungsgespräch über. Bei einer Gruppenprüfung mit bis zu vier Prüflingen verlängert sich die Zeit um zehn Minuten je weiterem Prüfling.
Eine eigene praktische Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen. Die Praxiszeiten werden aber wie ein Fach behandelt und im Zeugnis mit einer Note ausgewiesen. Zentrale Aufgaben gibt es nicht: Jede Schule reicht je Klausur zwei Vorschläge ein, einer wird ausgewählt. In Deutsch sind es drei Vorschläge, von denen zwei zur Wahl stehen.
Sperrlernfeld, Bestehen und Nachprüfung
Schleswig-Holstein rechnet in zwei Blöcken. Der Block Ausbildungsleistung umfasst die Noten der Lernfelder und Fächer, der Block Prüfungsleistung die Noten der Prüfungen.
Bestanden hast du, wenn die Endnoten aller Lernfelder einschließlich Wahlpflichtbereich und Praxiszeiten sowie aller Fächer der Stundentafel mindestens ausreichend lauten und die Prüfungsnoten im berufsbezogenen Prüfungsbereich ebenfalls mindestens ausreichend sind.
Nicht bestanden ist die Prüfung bei einer ungenügenden Endnote, bei mangelhaft in mehr als einem Prüfungsbereich oder bei mangelhaft beziehungsweise ungenügend im Sperrlernfeld. Im Block Prüfungsleistung lässt sich eine mangelhafte Endnote in einem Prüfungsbereich durch eine mindestens befriedigende in einem anderen ausgleichen.
Das Sperrlernfeld ist Lernfeld 3, dazu kommen die Praxiszeiten. Beide sind gleich zweimal geschützt: einmal für die Ausbildungsleistung und die Versetzung, einmal für die Abschlussprüfung. Wer dort ein Mangelhaft kassiert, kann es durch nichts ausgleichen.
Verfehlst du das Bestehen knapp, gibt es die Nachprüfung: Bei höchstens zwei mangelhaften End- oder Prüfungsnoten kann der Prüfungsausschuss sie zulassen, frühestens drei Monate nach der Prüfung und abzulegen im folgenden Schulhalbjahr. Sie gilt ausdrücklich nicht als Wiederholungsprüfung. Die eigentliche Wiederholung ist einmal möglich, und ihr muss ein weiteres Schulbesuchsjahr vorausgehen.
Schon die Zulassung hat eine Hürde: Am Ende des vorletzten Schulhalbjahres müssen alle abgeschlossenen und danach nicht mehr unterrichteten Lernfelder und Fächer mindestens ausreichend sein oder nach der Versetzungsverordnung ausgleichbar, und ein Ungenügend ist ausgeschlossen. Die Benotung der Praxiszeiten bleibt dabei außer Betracht.
Externenprüfung
Die Externenprüfung ist in der Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen geregelt. Zugelassen wird, wer seine Wohnung in Schleswig-Holstein hat, eine angemessene Vorbereitung nachweist und die Externenprüfung höchstens einmal nicht bestanden hat.
Der Antrag geht an die oberste Schulaufsichtsbehörde, spätestens bis zum 30. September für eine Prüfung im folgenden Kalenderjahr. Wenn noch Praxiszeiten von mindestens einem halben Jahr zu erfüllen sind, ist der 31. März die Frist.
Zur Berufserfahrung: Verlangt wird mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit hauptberuflich in Vollzeit, beim zweijährigen Bildungsgang also drei Jahre. Bei Teilzeit verlängert sich die Zeit entsprechend, angerechnet wird erst ab der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit. Speziell für die Fachrichtung Sozialpädagogik kommt ein Nachweis über mindestens eineinhalb Jahre berufliche Erfahrung in Kindertageseinrichtungen dazu, erworben in Gruppen, in denen Kinder von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt gefördert werden.
Der Prüfungsumfang ist deutlich größer: Alle nicht schriftlich geprüften Fächer und Lernfelder der Stundentafel werden mündlich geprüft. In einem schriftlichen Prüfungsbereich wird nur mündlich geprüft, wenn die Note schlechter als ausreichend ist. Zusätzlich setzt der Abschluss Praxiszeiten im Umfang von drei Monaten in Vollzeit voraus, die von der begleitenden Berufsfachschule mindestens mit ausreichend bewertet wurden.
Zwei organisatorische Punkte: Die Prüfungsgebühren sind innerhalb von acht Wochen nach Zustellung der Zulassung zu zahlen, und findet im Prüfungsjahr an keiner öffentlichen Schule eine Abschlussprüfung statt, wird ein Prüfungsausschuss erst ab mindestens sechs Prüflingen eingerichtet, sonst verschiebt sich die Prüfung um ein Jahr. Details zum Verfahren stehen im Ratgeber Externenprüfung Sozialassistenz.
Nach dem Abschluss
Die Fachschule für Sozialpädagogik verkürzt sich für SPA-Absolventinnen und -Absolventen auf zwei statt drei Schulleistungsjahre. § 10 der Fachschulverordnung nennt den Grund ausdrücklich: die Anrechnung von 600 Stunden der Praxiszeiten aus einer erfolgreich abgeschlossenen mindestens zweijährigen einschlägigen vollzeitschulischen Ausbildung.
Dazu kommt eine zweite Erleichterung: Von den betrieblichen Praxiszeiten der Fachschule sind sonst mindestens 300 Stunden in Kita-Gruppen mit Kindern ab drei Jahren zu leisten. Diese Pflicht gilt für Absolventinnen und Absolventen mit dem Berufsabschluss Sozialpädagogische Assistenz ausdrücklich nicht.
Der Zugang läuft über § 11 der Fachschulverordnung: schulisch der mittlere Schulabschluss oder gleichwertig, beruflich ein Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf nach Bundes- oder Landesrecht. Deine SPA-Ausbildung erfüllt das. In begründeten Fällen genügt auch der erste allgemeinbildende Schulabschluss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 plus abgeschlossener Berufsausbildung.
Ein Detail für den Zeitplan: Wenn du im selben Jahr die SPA-Ausbildung abgeschlossen hast, darf dein erweitertes Führungszeugnis für die Fachschulbewerbung älter als drei Monate sein. Und in der Fachschule wartet wieder ein Sperrlernfeld, dort heißt es Sozialpädagogische Bildungsarbeit in Bildungsbereichen professionell gestalten. Mehr dazu im Artikel Von der Sozialassistenz zum Erzieher.
Für die Arbeit in der Kita interessant: Seit Mai 2023 können sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten mit mindestens zehnjähriger Berufserfahrung als Zweitkraft nach einer zertifizierten Weiterbildung zur Gruppenleitung als erste Fachkraft tätig werden.
Häufige Fragen zur Prüfung in Schleswig-Holstein
Welche Fächer werden in Schleswig-Holstein schriftlich geprüft?
Du schreibst drei Klausuren, und die Bearbeitungszeiten stehen in der Anlage zur Berufsfachschulverordnung: Prüfungsbereich I aus Lernfeld 2 mit drei Zeitstunden, Prüfungsbereich II aus Lernfeld 3 mit vier Zeitstunden und Deutsch/Kommunikation mit drei Zeitstunden. Wer zusätzlich die Fachhochschulreife anstrebt, schreibt im zweijährigen Bildungsgang noch Mathematik und Englisch mit je drei Zeitstunden.
Was ist das Sperrlernfeld in Schleswig-Holstein?
Lernfeld 3, also Entwicklungs- und Bildungsprozesse initiieren, begleiten und auswerten. Eine mangelhafte oder ungenügende Note kann dort nicht ausgeglichen werden, und zwar gleich zweifach normiert: einmal für die Ausbildungsleistung und die Versetzung, einmal für den Prüfungsbereich in der Abschlussprüfung. Dasselbe gilt für die Praxiszeiten. Lernfeld 3 ist zugleich das Lernfeld mit der längsten Klausur, plane deine Vorbereitung entsprechend.
Gibt es in Schleswig-Holstein eine praktische Prüfung?
Nein. In der Anlage zur Berufsfachschulverordnung fehlt für die Fachrichtung Sozialpädagogik die Zeile praktische Prüfung, anders als etwa bei der Pflegeassistenz. Stattdessen werden die Praxiszeiten wie ein Fach behandelt und im Zeugnis mit einer Note ausgewiesen. Sie umfassen 640 Stunden in zwei Einrichtungen, davon mindestens 320 Stunden im Elementarbereich.
Was passiert, wenn meine Praxiszeiten nicht ausreichen?
Für die Zulassung zur Prüfung bleibt die Benotung der Praxiszeiten außer Betracht, für das Bestehen dagegen nicht. Nicht mindestens ausreichend benotete Praxiszeiten des letzten Schulleistungsjahres sind innerhalb des Schulhalbjahres nach der Prüfung erfolgreich nachzuholen. Das Zeugnis bekommst du also erst, wenn die Praxis stimmt.
Wie funktioniert der Notenausgleich in Schleswig-Holstein?
Die Prüfung ist in zwei Blöcke geteilt, Ausbildungsleistung und Prüfungsleistung. Bestanden hast du, wenn die Endnoten aller Lernfelder einschließlich Wahlpflichtbereich und Praxiszeiten sowie aller Fächer mindestens ausreichend lauten und die Prüfungsnoten im berufsbezogenen Prüfungsbereich ebenfalls. Im Block Prüfungsleistung kann eine mangelhafte Endnote in einem Prüfungsbereich durch eine mindestens befriedigende in einem anderen ausgeglichen werden. Nicht bestanden ist die Prüfung bei einem Ungenügend, bei mangelhaft in mehr als einem Prüfungsbereich oder bei mangelhaft im Sperrlernfeld.
Was ist die Nachprüfung in Schleswig-Holstein?
Eine zweite Chance ohne Wiederholungsjahr. Bei höchstens zwei mangelhaften End- oder Prüfungsnoten kann der Prüfungsausschuss in der dritten Prüfungskonferenz eine Nachprüfung zulassen. Sie findet frühestens drei Monate nach der nicht bestandenen Prüfung statt und ist im folgenden Schulhalbjahr abzulegen. Wichtig: Sie gilt nicht als Wiederholungsprüfung, dein Wiederholungsversuch bleibt dir also erhalten. Die eigentliche Wiederholung ist einmal möglich und setzt ein weiteres Schulbesuchsjahr voraus.
Was verlangt die Externenprüfung in Schleswig-Holstein?
Der Antrag geht an die oberste Schulaufsichtsbehörde, spätestens bis zum 30. September für eine Prüfung im folgenden Kalenderjahr. Sind noch Praxiszeiten von mindestens einem halben Jahr zu erfüllen, gilt der 31. März. Verlangt werden mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit hauptberuflich in Vollzeit, bei zweijähriger Ausbildung also drei Jahre, und speziell für die Fachrichtung Sozialpädagogik mindestens eineinhalb Jahre berufliche Erfahrung in Kindertageseinrichtungen in Gruppen mit Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt. Geprüft wird zusätzlich mündlich in allen nicht schriftlich geprüften Fächern und Lernfeldern.
Wie geht es in Schleswig-Holstein nach dem Abschluss weiter?
Die Fachschule für Sozialpädagogik verkürzt sich für SPA-Absolventinnen und -Absolventen auf zwei statt drei Schulleistungsjahre. Grundlage ist § 10 der Fachschulverordnung: Angerechnet werden 600 Stunden der Praxiszeiten aus einer erfolgreich abgeschlossenen mindestens zweijährigen einschlägigen vollzeitschulischen Ausbildung. Außerdem bist du von der Pflicht ausgenommen, noch einmal 300 Stunden in einer Kita-Gruppe mit Kindern ab drei Jahren zu absolvieren. Wer möchte, kann in begründeten Einzelfällen auch den dreijährigen Weg wählen.
Quellen für Schleswig-Holstein
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus diesen Normen und Veröffentlichungen. Stand: 23.08.2026. Prüfe vor deiner Prüfung, ob inzwischen eine neuere Fassung gilt.
- Landesverordnung über die Berufsfachschule (BFSVO) vom 20.07.2017, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Landesverordnung vom 01.07.2026, hier §§ 2 bis 7, 9 und 10 sowie die Anlage mit den Prüfungsbereichen und Bearbeitungszeiten. Achtung: Die Änderung 2026 hat die Paragrafen neu nummeriert, ältere Quellen zitieren deshalb falsche Fundstellen.
- Landesverordnung über die Abschlussprüfung an berufsbildenden Schulen (BS-PrüVO) vom 20.07.2017, zuletzt geändert am 03.02.2023, hier §§ 2, 12, 16, 21, 24, 27, 29 bis 34 und 60 bis 65
- Landesverordnung über die Fachschule (FSVO) vom 10.05.2021, zuletzt geändert durch Artikel 7 der Landesverordnung vom 01.07.2026, §§ 10 bis 14 (Verkürzung, Zugang, Praxiszeiten)
- SHIBB, Handreichung zum Ausbildungsgang Sozialpädagogische Assistentin und Sozialpädagogischer Assistent, Berufsfachschule III Fachrichtung Sozialpädagogik
- Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Pressemitteilung vom 22.05.2023 zum Ausbau der praxisintegrierten Ausbildung
- Wege in die Berufsfelder Kita und Ganztagsgrundschule in Schleswig-Holstein, Reihe des Bundesministeriums, Stand August 2026
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