Sozialassistenz-Abschlussprüfung in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt ist das einzige Land, in dem alle drei schriftlichen Prüfungen berufsbezogen sind: Deutsch wird nicht schriftlich geprüft. Dafür gibt es eine fachpraktische Prüfung, in der ein Mangelhaft die gesamte Prüfung kippt.

Abschluss laut ZeugnisStaatlich geprüfte Sozialassistentin / Staatlich geprüfter Sozialassistent (§ 68 Abs. 1 Nr. 11 BbS-VO LSA)
SchulformBerufsfachschule mit beruflichem Abschluss, Fachrichtung Sozialassistenz
Dauer2 Jahre
Zentrale PrüfungNein, die Schule erstellt die Aufgaben, das Landesschulamt genehmigt
PrüfungszeitraumIn der Regel am Ende des Bildungsgangs. Feste Kalendertermine nennt die Verordnung nicht, nur relative Fristen wie die Aufgabenausgabe vier Werktage vor der fachpraktischen Prüfung.
RechtsgrundlageVerordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO LSA) vom 10.07.2015 (GVBl. LSA S. 322), §§ 59 bis 68, zuletzt geändert am 17.06.2022; Ergänzende Bestimmungen (EB-BbS) vom 11.07.2015, Nr. 3.2.2.16, zuletzt geändert am 15.07.2020; Fachrichtungslehrplan BFS Sozialassistenz (2017)

Ausbildung und Zugang

Zwei Jahre an der Berufsfachschule mit beruflichem Abschluss, Fachrichtung Sozialassistenz. Der berufsbezogene Lernbereich umfasst 1.400 Stunden, dazu kommen 800 Stunden praktische Ausbildung.

Zugang: Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand. Zu Schuljahresbeginn des ersten Ausbildungsjahres darfst du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

Ein Quereinstieg direkt in Klasse II ist möglich, unter anderem mit einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung plus Realschulabschluss, nach erfolgreichem Besuch der zweijährigen Berufsfachschule Sozialpflege oder mit Hochschulreife.

Die acht Lernfelder reichen von beruflicher Identität über pädagogische und psychologische Prozesse, Gesundheit und Pflege, Ernährung und Nahrungszubereitung, Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsprozesse bis zu musisch-kreativen Prozessen und qualitätssichernden Maßnahmen.

Prüfungsstruktur

Schriftlich: drei Klausurarbeiten mit je 180 Minuten. Erstens „Pädagogische und psychologische Prozesse verstehen und berufsorientiert anwenden“. Zweitens wahlweise „Bedürfnisorientierte Unterstützung in den Bereichen Gesundheit und Pflege“ oder „Ernährung und Nahrungszubereitung“. Drittens wahlweise „Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsprozesse strukturieren, reflektieren und an diesen mitwirken“ oder „Musisch-kreative Prozesse gestalten und Medien pädagogisch einsetzen“. Die Auswahl trifft deine Schule.

Fachpraktisch: eine komplexe Aufgabenstellung aus dem Lernfeld „Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsprozesse strukturieren, reflektieren und an diesen mitwirken“. Die Aufgabe bekommst du vier Werktage vor der Prüfung, du bearbeitest sie schriftlich und legst sie am Prüfungstag vor. Die Durchführung findet in der Regel in einer geeigneten Einrichtung statt und dauert höchstens 60 Minuten.

Wichtig: Bei einer mangelhaften oder ungenügenden Leistung in der fachpraktischen Prüfung ist die Prüfung unabhängig von deiner Vornote nicht bestanden.

Mündlich wird nur geprüft, wenn es zur Klärung der Endnote erforderlich ist, in der Regel in höchstens zwei Fächern oder Lernfeldern, jeweils höchstens 20 Minuten bei 20 Minuten Vorbereitungszeit. Bis zu zwei zusätzliche Wahlprüfungen sind auf Antrag möglich.

Landeszentrale Aufgaben sind für diesen Bildungsgang nicht vorgesehen. Die unterrichtenden Lehrkräfte legen 10 Wochen vor der Prüfung je zwei Aufgabenvorschläge vor, die Schulleitung wählt aus und legt sie dem Landesschulamt zur Genehmigung vor.

Die Vornoten werden dir jeweils drei Werktage vor dem betreffenden Prüfungsteil mitgeteilt, in den schriftlichen und fachpraktischen Fächern vor dem jeweiligen Teil, in den übrigen vor der mündlichen Prüfung. Vornoten und Prüfungsleistungen sind bei der Endnote gleichgewichtet, und wo nicht geprüft wurde, ist die Vornote die Endnote.

Bestehen, Ausgleich und Wiederholung

Bestanden ist die Abschlussprüfung, wenn die Leistungen in allen Fächern und Lernfeldern mindestens ausreichend bewertet wurden. Darüber legen sich die Ausgleichsregeln des § 64.

Im berufsübergreifenden Lernbereich, also etwa Deutsch, Sozialkunde oder Englisch, kann eine mangelhafte Leistung durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach desselben Bereichs ausgeglichen werden.

Im berufsbezogenen Lernbereich gibt es keinen Ausgleich. Mangelhafte und ungenügende Leistungen in Fächern und Lernfeldern dieses Bereichs sind nicht ausgleichbar, der gesamte berufsbezogene Bereich wirkt damit als Sperrbereich. Dazu kommt die fachpraktische Prüfung, bei der eine mangelhafte oder ungenügende Leistung unabhängig von der Vornote zum Nichtbestehen führt.

Eine Versetzung gibt es in diesem Bildungsgang nicht. Die Klassenkonferenz kann am Ende der Klassen I und II aber den weiteren Schulbesuch versagen, und davon ist auszugehen bei drei mangelhaften Leistungen, bei einer ungenügenden plus zwei mangelhaften oder bei zwei ungenügenden Leistungen.

Wiederholen kannst du die Abschlussprüfung einmal, und zwar nach erneutem Besuch einer bestehenden Abschlussklasse. Eine reine Teilwiederholung sieht die Verordnung nicht vor. Eine zweite Wiederholung genehmigt das Landesschulamt nur im Einzelfall, nach nochmaligem Besuch der Abschlussklasse und nur, wenn du außergewöhnliche, nicht selbst zu vertretende Gründe glaubhaft machst und die Klassenkonferenz eine Wiederholung für aussichtsreich hält. Eine Antragsfrist dafür nennt die Verordnung nicht.

Nichtschülerprüfung

Sachsen-Anhalt nennt den Weg ohne Schulbesuch Nichtschülerprüfung, zuständig ist das Landesschulamt.

Zugelassen wird, wer Wohnsitz oder ständigen Arbeitsplatz im Land hat und dessen Vorbildung und Berufsweg erwarten lassen, dass die Kompetenzen des Bildungsgangs erlangt wurden. Die Prüfung darf nicht eher abgeschlossen werden, als das bei regulärem Besuch möglich gewesen wäre, und eine Zusatzprüfung zur Fachhochschulreife ist auf diesem Weg nicht möglich.

Der Antrag ist bis zum 30. Oktober für die Prüfung im laufenden Schuljahr zu stellen. Beizufügen sind ein tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild, eine beglaubigte Kopie des Personalausweises, amtlich beglaubigte Kopien aller Abschlusszeugnisse, eine Erklärung über Art und Umfang deiner Vorbereitung, beglaubigte Nachweise zu deinen praktischen Tätigkeiten und die Benennung der Praxiseinrichtungen für die praktische Prüfung. Einen konkreten Stundenumfang für die Berufserfahrung nennt die Verordnung nicht, die Länderbroschüre des Bundes spricht von 600 Stunden praktischer Tätigkeit.

Vier Wochen vor Prüfungsbeginn informiert dich das Landesschulamt mit dem Zulassungsbescheid über den Ablauf. Der Prüfungsumfang ist größer als in der Schülerprüfung: mündlich in sämtlichen Fächern und Lernfeldern, fachpraktisch in allen Fächern des fachpraktischen Unterrichts, insgesamt in der Regel nicht mehr als acht Fächer einschließlich aller schriftlichen Prüfungsfächer. Auf mündliche Prüfungen kann verzichtet werden, wo Klausuren oder die praktische Prüfung mindestens ausreichend ausgefallen sind.

Die Gebühr richtet sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes und ist nach der Zulassung zu zahlen, bei selbst verschuldetem Nichtantritt werden zehn Prozent einbehalten und für jede Wiederholung fällt sie erneut an. Wiederholen kannst du einmal, wenn du nachweist, dass die Wiederholung aussichtsreich erscheint. Was das für deine Vorbereitung heißt, steht im Ratgeber Externenprüfung Sozialassistenz.

Nach dem Abschluss

Der erfolgreiche Abschluss ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik. § 126 der Verordnung nennt die Staatlich geprüfte Sozialassistentin und den Staatlich geprüften Sozialassistenten ausdrücklich beim Namen, zusammen mit dem Realschulabschluss oder einem gleichwertigen Bildungsabschluss. Beide Bildungsgänge sind curricular aufeinander abgestimmt.

Daneben gibt es weitere Zugänge, etwa über eine andere einschlägige zweijährige Ausbildung, über eine zweijährige Berufsausbildung plus 600 Stunden praktische Tätigkeit, über vier Jahre einschlägige Berufstätigkeit ohne Ausbildung oder über die Fachoberschule. Interessant für Abiturientinnen und Abiturienten: Statt der sonst verlangten einjährigen praktischen Tätigkeit können sie auch das zweite Ausbildungsjahr der Berufsfachschule Sozialassistenz absolvieren.

Eine Verkürzung der Erzieherausbildung wegen der Sozialassistenz sieht die Verordnung nicht vor, der Abschluss eröffnet den regulären Zugang. Angerechnet werden können praktische Tätigkeiten in Kindertageseinrichtungen, in der Kinder- und Jugendarbeit, in den Hilfen zur Erziehung oder in der Schulsozialarbeit, sie sollten nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Den Ländervergleich dazu findest du im Artikel Von der Sozialassistenz zum Erzieher.

Den Realschulabschluss erwirbst du hier nicht zusätzlich, er ist bereits Zugangsvoraussetzung. Den schulischen Teil der Fachhochschulreife kannst du über eine Zusatzprüfung erwerben, wenn du das Zusatzangebot wahrgenommen hast.

Häufige Fragen zur Prüfung in Sachsen-Anhalt

Welche Fächer werden in Sachsen-Anhalt schriftlich geprüft?

Du schreibst drei Klausurarbeiten mit je 180 Minuten, alle drei sind berufsbezogen, Deutsch wird nicht schriftlich geprüft. Gesetzt ist das Lernfeld Pädagogische und psychologische Prozesse verstehen und berufsorientiert anwenden. Dazu kommen wahlweise Gesundheit und Pflege oder Ernährung und Nahrungszubereitung sowie wahlweise Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsprozesse oder musisch-kreative Prozesse. Die Auswahl trifft deine Schule.

Wie läuft die fachpraktische Prüfung in Sachsen-Anhalt ab?

Du bekommst eine komplexe Aufgabenstellung aus dem Lernfeld Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsprozesse strukturieren, reflektieren und an diesen mitwirken. Die Aufgabe erhältst du vier Werktage vor der Prüfung, bearbeitest sie schriftlich und legst sie am Prüfungstag vor. Die Durchführung findet in der Regel in einer geeigneten Einrichtung statt und dauert höchstens 60 Minuten. Bei mangelhafter oder ungenügender Leistung ist die Prüfung unabhängig von deiner Vornote nicht bestanden.

Gibt es in Sachsen-Anhalt zentrale Prüfungsaufgaben?

Nein, landeszentrale Aufgaben sind für diesen Bildungsgang nicht vorgesehen. Die unterrichtenden Lehrkräfte legen 10 Wochen vor der Prüfung je zwei Aufgabenvorschläge vor, die Schulleitung wählt aus und legt sie dem Landesschulamt zur Genehmigung vor. Mündlich wird nur geprüft, wenn es zur Klärung der Endnote nötig ist, in der Regel in höchstens zwei Fächern oder Lernfeldern.

Welche Voraussetzungen brauche ich in Sachsen-Anhalt?

Du brauchst den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand. Zu Schuljahresbeginn des ersten Ausbildungsjahres darfst du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, über begründete Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. Ein Quereinstieg direkt in Klasse II ist unter anderem mit einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung plus Realschulabschluss, nach der zweijährigen Berufsfachschule Sozialpflege, mit Hochschulreife oder mit Fachhochschulreife möglich.

Wie wird die praktische Ausbildung in Sachsen-Anhalt benotet?

Auf dem Abschlusszeugnis steht eine Note für die praktische Ausbildung, die sich aus der Vornote und dem Ergebnis der fachpraktischen Prüfung zusammensetzt, gegebenenfalls kommt eine mündliche Prüfung dazu. Vornoten und Prüfungsleistungen sind dabei gleichgewichtet. Die Vornote selbst entsteht aus drei Quellen: deinen Berichten zu praktischen Aufträgen, den Beurteilungen der Praxiseinrichtung und den Noten aus den Praxisbegleitungen durch Lehrkräfte deiner Schule.

Gibt es in Sachsen-Anhalt einen Notenausgleich?

Nur eingeschränkt. Eine mangelhafte Leistung in einem Fach des berufsübergreifenden Lernbereichs kann durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach desselben Bereichs ausgeglichen werden. Im berufsbezogenen Lernbereich ist kein Ausgleich möglich, weder für mangelhafte noch für ungenügende Leistungen. Und eine mangelhafte oder ungenügende Leistung in der fachpraktischen Prüfung führt unabhängig von deiner Vornote zum Nichtbestehen.

Wie funktioniert die Nichtschülerprüfung in Sachsen-Anhalt?

Zuständig ist das Landesschulamt. Zugelassen wird, wer Wohnsitz oder ständigen Arbeitsplatz in Sachsen-Anhalt hat und dessen Vorbildung und Berufsweg erwarten lassen, dass die Kompetenzen des Bildungsgangs erlangt wurden. Der Antrag ist bis zum 30. Oktober für die Prüfung im laufenden Schuljahr zu stellen. Geprüft wird mündlich in sämtlichen Fächern und Lernfeldern und fachpraktisch in allen Fächern des fachpraktischen Unterrichts, in der Regel in nicht mehr als acht Fächern insgesamt. Auf mündliche Prüfungen kann verzichtet werden, wo die Klausuren oder die fachpraktische Prüfung mindestens ausreichend ausgefallen sind.

Wichtig: Bildung ist Ländersache und Details ändern sich. Verbindlich ist immer die aktuelle Prüfungsordnung deiner Fachschule.

Quellen für Sachsen-Anhalt

Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus diesen Normen und Veröffentlichungen. Stand: 23.08.2026. Prüfe vor deiner Prüfung, ob inzwischen eine neuere Fassung gilt.

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