Erste Hilfe ist der Teil deiner Ausbildung, bei dem es auf Sekunden ankommt, und zugleich der Bereich, in dem Prüfungsantworten am häufigsten schwammig bleiben. Erwartet werden eine klare Handlungsreihenfolge und korrekte Maßnahmen, nicht “Ich hole Hilfe und beruhige das Kind”. In Nordrhein-Westfalen ist Erste Hilfe sogar ein eigenes Lernfeld im Fach Gesundheitsförderung und Pflege.
Erste Hilfe kannst du nicht an die Fachkraft abgeben: Sie ist eine allgemeine Pflicht, und du bist oft die Erste am Kind.
Der rechtliche Rahmen: DGUV-Vorgaben
Kinder in Kindertageseinrichtungen sind gesetzlich unfallversichert. Zuständig sind die Unfallkassen der Länder unter dem Dach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), deren Regelwerk für Kitas verbindlich ist.
| Vorgabe | Inhalt |
|---|---|
| § 26 DGUV Vorschrift 1 | Der Träger muss mindestens eine ersthelfende Person je Kindergartengruppe und mindestens zwei je Einrichtung sicherstellen |
| Lehrgang | ”Erste-Hilfe-Fortbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder”, neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten |
| Auffrischung | Im Abstand von zwei Jahren |
| DGUV Information 202-089 | ”Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen”, praktische Hinweise |
Dazu kommen zwei Dokumentationspflichten. Jede Erste-Hilfe-Leistung wird im Verbandbuch festgehalten, mit Datum, Uhrzeit, Hergang, Verletzung, Maßnahme und den Namen von verletzter Person und Ersthelfer. Wird ärztliche Hilfe in Anspruch genommen, sendet der Träger zusätzlich eine Unfallanzeige an die Unfallkasse. Nur so werden Folgekosten übernommen.
Die Notfallkette
Bei jedem Notfall gilt dieselbe Reihenfolge: Eigenschutz und Unfallstelle sichern, das Kind ansprechen und Bewusstsein und Atmung prüfen, Hilfe rufen und den Notruf 112 absetzen, lebensrettende Maßnahmen durchführen, mit Wärme und Zuwendung betreuen, bis der Rettungsdienst da ist.
Für den Notruf gelten die fünf W: Wo ist es passiert? Was ist passiert? Wie viele Betroffene? Welche Verletzungen? Und: Warten auf Rückfragen, denn das Gespräch beendet die Leitstelle. Der Notruf ist im Zweifel die erste Option.
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Bewusstlosigkeit
Ein bewusstloses Kind, das normal atmet, kommt in die stabile Seitenlage. Der Kopf wird überstreckt und liegt tiefer als der Körper, sodass Erbrochenes und Blut abfließen und die Zunge den Rachen nicht verschließt. Bei Säuglingen unter einem Jahr nutzt du eine seitliche Lagerung auf dem Arm oder auf fester Unterlage mit leicht zur Seite gedrehtem Kopf. Die Atmung kontrollierst du bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
Wiederbelebung nach den aktuellen Leitlinien
Atmet ein Kind nicht normal, beginnt die Wiederbelebung. Die Leitlinien des European Resuscitation Council, zuletzt 2025 aktualisiert, sehen für Kinder eine Besonderheit vor: Weil ein Kreislaufstillstand bei Kindern meist durch Sauerstoffmangel entsteht, beginnst du mit fünf initialen Beatmungen und setzt danach im Verhältnis 15 Thoraxkompressionen zu 2 Beatmungen fort. Wer nicht in der Kinderreanimation geschult ist, darf wie bei Erwachsenen 30 zu 2 arbeiten. Gedrückt wird mit einer Frequenz von 100 bis 120 Kompressionen pro Minute und einer Tiefe von etwa einem Drittel des Brustkorbdurchmessers, mit vollständiger Entlastung zwischen den Kompressionen.
Der einzige echte Fehler ist, nichts zu tun. Für einen ungünstigen Ausgang haftest du nicht, unterlassene Hilfeleistung kann dagegen strafbar sein.
Verschlucken
Kleinteile, Nüsse, Weintrauben und Karottenstücke sind die klassischen Ursachen. Solange das Kind kräftig hustet, ist der Husten die wirksamste Maßnahme. Wird der Husten schwach, das Kind still, blau oder bewusstseinsgetrübt, handelst du sofort.
| Alter | Vorgehen bei wirkungslosem Husten |
|---|---|
| Säugling unter 1 Jahr | Bäuchlings mit dem Kopf nach unten über den Unterarm legen, 5 kräftige Schläge zwischen die Schulterblätter; ohne Erfolg umdrehen, 5 Brustkompressionen; im Wechsel wiederholen |
| Kind ab 1 Jahr | Oberkörper nach vorne beugen lassen, 5 Schläge zwischen die Schulterblätter; ohne Erfolg 5 Oberbauchkompressionen (Heimlich-Handgriff); im Wechsel wiederholen |
| Bewusstlosigkeit tritt ein | Notruf 112 sicherstellen und sofort mit der Wiederbelebung beginnen |
Zwei Fehler kommen in Prüfungen immer wieder vor: der Heimlich-Handgriff beim Säugling unter einem Jahr, der innere Organe verletzen kann, und die blinde Suche im Mund, die den Gegenstand tiefer rutschen lässt. Nur ein sichtbarer, gut erreichbarer Fremdkörper darf entfernt werden. Nach einem erfolgreichen Heimlich-Handgriff muss das Kind immer ärztlich untersucht werden.
Wunden, Blutungen, Verbrennungen
Kleine Schürfwunden: Einmalhandschuhe anziehen, mit klarem Wasser spülen, keimarm abdecken, nicht pusten, keine Hausmittel. Stark blutende Wunden werden mit Kompresse und Druckverband gestillt, das Körperteil hochgehalten und der Notruf abgesetzt. Bei Nasenbluten beugt sich das Kind nach vorne, die Nasenflügel werden einige Minuten zusammengedrückt, der Nacken gekühlt. Den Kopf in den Nacken zu legen ist falsch, weil das Blut sonst in den Rachen läuft.
Verbrühungen durch heißen Tee gehören zu den schwersten Kita-Unfällen. Kleine Stellen werden etwa zehn bis zwanzig Minuten mit handwarmem bis lauwarmem Wasser gekühlt, niemals mit Eis. Großflächige Verbrennungen werden nicht gekühlt, weil Kinder sonst auskühlen; hier wird keimfrei abgedeckt und der Notruf abgesetzt. Festklebende Kleidung bleibt liegen, Salben, Mehl, Öl oder Zahnpasta gehören nicht auf Verbrennungen.
Vergiftungen, Pseudokrupp, Fieberkrampf
Bei Vergiftungsverdacht rufst du den Giftnotruf oder den Rettungsdienst, hältst Verpackung und Reste bereit und beobachtest das Kind. Wichtig: kein Erbrechen auslösen, keine Milch, keine Salzlösung.
Pseudokrupp zeigt sich als plötzlicher, bellender Husten mit heiserer Stimme, meist abends oder nachts. Wichtigste Maßnahme ist Ruhe, denn Aufregung verschlimmert die Atemnot. Das Kind wird aufrecht gehalten, kühle feuchte Luft hilft. Bei bläulichen Lippen oder starkem Einziehen beim Einatmen wird der Notruf abgesetzt.
Ein Fieberkrampf wirkt dramatisch, ist aber meist harmlos und selbstlimitierend. Du schützt das Kind vor Verletzungen, steckst nichts in den Mund, merkst dir Uhrzeit und Dauer und rufst den Notruf beim ersten Krampf, bei einer Dauer über etwa fünf Minuten oder wenn es sich danach nicht erholt.
Unfallprävention im Kita-Alltag
Statistisch dominieren Stürze, gefolgt von Zusammenstößen beim Toben und Verletzungen an Spielgeräten. Weitere Schwerpunkte sind Wickeltisch, Treppen, heiße Getränke, verschluckbare Kleinteile und Wasser. Die Unfallkassen unterscheiden dabei zwei Begriffe.
Definition – Risiko: Eine Herausforderung, die das Kind selbst einschätzen kann, etwa wie hoch es klettert. Solche Wagnisse sind erwünscht, weil Kinder nur so Bewegungssicherheit entwickeln.
Definition – Gefahr: Eine Bedrohung, die das Kind nicht erkennen kann, etwa ein morscher Ast, eine defekte Schraube oder eine Kordel an der Kapuze. Sie muss das Team ausschließen.
Nach einem Sturz folgt also kein Kletterverbot, sondern Geräteprüfung, aufgefüllter Fallschutz und geübte Kletterregeln. Defekte Geräte meldest du sofort schriftlich.
Das solltest du dir merken
- Notfallkette: sichern, prüfen, Notruf 112 mit den fünf W, lebensrettende Maßnahmen, betreuen.
- ERC-Leitlinien: fünf initiale Beatmungen, dann 15 zu 2, ungeschult 30 zu 2, Frequenz 100 bis 120 pro Minute, Drucktiefe etwa ein Drittel des Brustkorbdurchmessers.
- Beim Verschlucken nie Heimlich beim Säugling unter einem Jahr, nie blind in den Mund greifen.
- § 26 DGUV Vorschrift 1: mindestens eine ersthelfende Person je Gruppe, zwei je Einrichtung, neun Unterrichtseinheiten, Auffrischung alle zwei Jahre.
- Jede Hilfeleistung ins Verbandbuch, jeder Unfall mit Arztbesuch in die Unfallanzeige. Und: Risiken zulassen, Gefahren ausschließen.
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Häufige Fragen zu dieser Lektion
Wie viele Ersthelfer muss eine Kita haben?
Nach § 26 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 1 muss der Träger genügend ausgebildete Ersthelfer sicherstellen: bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten eine ersthelfende Person, bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Kindertageseinrichtungen eine ersthelfende Person je Kindergruppe. Eine feste Mindestzahl je Einrichtung nennt die Vorschrift nicht.
Wie oft muss der Erste-Hilfe-Kurs aufgefrischt werden?
Der Erstlehrgang heißt Erste-Hilfe-Lehrgang und umfasst neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, für Kitas in der Variante für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Die Auffrischung heißt Erste-Hilfe-Fortbildung, erfolgt im Abstand von zwei Jahren und umfasst ebenfalls neun Unterrichtseinheiten. Praktische Hinweise gibt die DGUV Information 202-089.
Was muss ich beim Notruf 112 sagen?
Die fünf W: Wo ist es passiert, was ist passiert, wie viele Betroffene gibt es, welche Verletzungen liegen vor, und dann warten auf Rückfragen. Die Leitstelle beendet das Gespräch, nicht du. Bleib am Telefon, auch wenn du glaubst, alles gesagt zu haben, denn die Leitstelle gibt oft schon Anweisungen für die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
Wie reanimiere ich ein Kind?
Nach den Leitlinien des European Resuscitation Council beginnst du beim Kind mit fünf initialen Beatmungen, danach folgen 15 Thoraxkompressionen zu 2 Beatmungen. Die Frequenz liegt bei 100 bis 120 Kompressionen pro Minute, die Drucktiefe bei etwa einem Drittel des Brustkorbdurchmessers. Wer nicht in Kinderreanimation geschult ist, darf im Verhältnis 30 zu 2 arbeiten.
Was tue ich, wenn sich ein Kind verschluckt?
Solange das Kind kräftig hustet, unterstützt du den Husten. Wird er schwach oder das Kind still, handelst du sofort. Beim Säugling unter einem Jahr wechseln sich 5 Rückenschläge und 5 Brustkompressionen ab, ab einem Jahr 5 Rückenschläge und 5 Oberbauchkompressionen nach Heimlich. Niemals Heimlich beim Säugling und niemals blind in den Mund greifen. Nach erfolgreichem Heimlich-Handgriff muss das Kind ärztlich untersucht werden.
Wie behandle ich eine Verbrennung bei einem Kind?
Kleinflächige Verbrennungen 10 bis 20 Minuten mit handwarmem bis lauwarmem Wasser kühlen, niemals mit Eis. Großflächige Verbrennungen nicht kühlen, sondern keimfrei abdecken und den Notruf absetzen, weil sonst eine Unterkühlung droht. Bei einer Vergiftung löst du kein Erbrechen aus und gibst weder Milch noch Salzlösung.
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