Aufgabe 1: Allein im Frühdienst (20 Punkte)
Es ist 7:10 Uhr in der Kita Regenbogen. Melina (19) ist im zweiten Ausbildungsjahr zur sozialpädagogischen Assistentin und hat Frühdienst. Sie schließt auf und macht den Gruppenraum fertig. Um 7:15 Uhr ruft ihre Kollegin Frau Wendt an, die den Frühdienst leitet: Ihr Zug fällt aus, sie kommt frühestens um 8:00 Uhr. Bis dahin ist Melina die einzige erwachsene Person im Haus.
Zwischen 7:15 und 7:35 Uhr bringen Eltern neun Kinder im Alter von zwei bis fünf Jahren. Ein Vater fragt beim Bringen: "Sind Sie hier heute ganz allein? Ist das denn erlaubt?" Der zweijährige Nuri weint beim Abschied und lässt sich nicht ablenken. Gleichzeitig will ein Kind unbedingt in den Bewegungsraum am anderen Ende des Flurs, den Melina von der Gruppe aus nicht einsehen kann. Melina spürt, dass ihr die Situation über den Kopf wächst.
- Beschreiben Sie Schritt für Schritt, wie Melina in dieser Situation fachlich richtig handelt. Gehen Sie dabei auf die Reihenfolge ihrer Handlungen ein. (8 Punkte)
- Erläutern Sie, welche Verantwortung Melina in dieser Situation trägt und welche Verantwortung ausdrücklich nicht bei ihr liegt. Nutzen Sie dazu die Einteilung in grüne, gelbe und rote Handlungen. (7 Punkte)
- Begründen Sie, warum Melina die Situation anschließend schriftlich mit Uhrzeiten festhalten soll, und nennen Sie zwei Handlungen, die sie auf keinen Fall hätte tun dürfen. (5 Punkte)
Musterlösung anzeigen
Zu 1 (Handlungsschritte): Melina informiert als Erstes telefonisch die Einrichtungsleitung beziehungsweise die Rufbereitschaft und meldet, dass sie allein im Haus ist und wie viele Kinder bereits gebracht wurden. Danach reduziert sie die Situation auf das, was sie sicher überblicken kann: Sie öffnet nur den einen Gruppenraum und schließt beziehungsweise sperrt die Bereiche, die sie nicht einsehen kann. Der Wunsch nach dem Bewegungsraum wird freundlich, aber klar vertagt ("Der Bewegungsraum ist auf, sobald Frau Wendt da ist, bis dahin bauen wir hier"). Sie bleibt durchgehend bei den Kindern und verlässt den Raum nicht. Den weinenden Nuri nimmt sie in ihre Nähe, benennt sein Gefühl und tröstet ihn, während sie die Gruppe im Blick behält. Dem fragenden Vater antwortet sie sachlich und ohne Schuldzuweisung: Sie erklärt, dass eine Kollegin im Verkehr feststeckt, dass die Leitung informiert ist und dass sie deshalb nur den Gruppenraum geöffnet hat. Sie schickt kein Kind weg und weist keine Familie ab. Nach dem Dienst spricht sie die Situation in der Anleitung und bei der Leitung an und bittet um eine verbindliche Vertretungsregelung für den Frühdienst.
Zu 2 (Verantwortung und Ampel): Melina ist verantwortlich für ihr eigenes Handeln, für die ihr in dieser Situation übertragene Aufsicht und für die Weitergabe ihrer Beobachtungen. Grün, also eigenständig, sind hier: Kinder begrüßen und in Empfang nehmen, trösten, das Freispiel begleiten, den Raum vorbereiten, Eltern über den Tagesablauf informieren. Gelb, also nach Absprache, ist die Aufsicht über die gesamte Frühdienstgruppe. Sie ist in dieser Notlage zulässig, weil die Aufsichtspflicht auf geeignete Personen übertragen werden kann und Auszubildende dazu zählen, sofern die Situation ihrem Ausbildungsstand entspricht. Rot, also nicht ihre Aufgabe, sind: die Personalsituation dauerhaft zu lösen, über die Rechtmäßigkeit der Besetzung zu entscheiden oder gegenüber dem Vater eine Bewertung der Einrichtung abzugeben. Rechtlich verantwortlich für eine ausreichende Personalausstattung ist der Träger, nicht Melina. Ihre Aufgabe lautet: sichern, melden, dokumentieren.
Zu 3 (Dokumentation und Fehler): Die schriftliche Dokumentation mit Uhrzeiten hält fest, wann Melina die Leitung informiert hat, wie viele Kinder ab wann anwesend waren und welche Maßnahmen sie getroffen hat. Sie schützt Melina, weil im Nachhinein nachvollziehbar ist, dass sie die Situation gemeldet und angemessen gesichert hat, und sie ist die Grundlage dafür, dass der Träger die Vertretungsregelung verändert. Unzulässig gewesen wären zum Beispiel: den Gruppenraum zu verlassen, um ein Kind in den Bewegungsraum zu begleiten; Kinder in einen nicht einsehbaren Bereich zu schicken; ein Kind wieder nach Hause zu schicken; die Situation für sich zu behalten und die Leitung nicht zu informieren; ein älteres Kind mit der Aufsicht über ein jüngeres zu beauftragen.
Pflicht und Zusatz auf einen Blick
Zwingend für die volle Punktzahl: Teilaufgabe 1: Meldung an die Leitung als erster Schritt, die Situation räumlich auf einen einsehbaren Raum begrenzen und bei den Kindern bleiben, Zuwendung für das weinende Kind, sachliche Antwort an den Vater ohne Schuldzuweisung, Nachbereitung mit Anleitung oder Leitung. Teilaufgabe 2: die eigenen Verantwortungsbereiche, je ein Beispiel für grün, gelb und rot, die Trägerverantwortung für die Personalausstattung. Teilaufgabe 3: zwei Begründungen für die Dokumentation und zwei unzulässige Handlungen.
Zusatz und Vertiefung, ohne eigene Punkte: Alles, was über die Pflichtliste hinausgeht: zusätzliche Beispiele, weitere Fachbegriffe, Merksätze und die ergänzenden Hinweise am Ende der Absätze. Fachlich richtig und lesenswert, unter Klausurbedingungen aber verzichtbar.
Zeitrahmen: Für eine Fallaufgabe dieses Umfangs sind etwa 30 Minuten vorgesehen. Handschriftlich sind das realistisch 300 bis 450 Wörter. Deshalb zuerst die Pflichtliste vollständig abarbeiten und den Zusatz nur ergänzen, wenn Zeit bleibt. Die Musterlösung erklärt bewusst mehr, als eine Klausurantwort leisten muss.
Bewertungskriterien
- Teilaufgabe 1: Meldung an die Leitung als erster Schritt (2 P), Situation räumlich auf einen einsehbaren Raum begrenzen und bei den Kindern bleiben (2 P), Zuwendung für das weinende Kind (1 P), sachliche Antwort an den Vater ohne Schuldzuweisung (2 P), Nachbereitung mit Anleitung oder Leitung (1 P). Insgesamt 8 Punkte.
- Teilaufgabe 2: eigene Verantwortungsbereiche korrekt benannt (2 P), mindestens je ein zutreffendes Beispiel für grün, gelb und rot (3 P), Trägerverantwortung für die Personalausstattung erkannt (2 P). Insgesamt 7 Punkte.
- Teilaufgabe 3: zwei nachvollziehbare Begründungen für die Dokumentation, etwa Nachweis und Grundlage für Veränderung (3 P), zwei korrekt benannte unzulässige Handlungen (2 P). Insgesamt 5 Punkte.
- Punktabzug bei Rollenüberschreitung (Melina entscheidet selbst über die Rechtmäßigkeit der Besetzung) und ebenso bei Verweigerung ("Das ist nicht meine Aufgabe, ich mache gar nichts").
- Sprachlich klare, sachliche Darstellung ohne Bewertung der Kollegin wird positiv berücksichtigt.
Aufgabe 2: Tür-und-Angel-Gespräch über den Entwicklungsstand (20 Punkte)
Es ist 16:20 Uhr, Abholzeit in der Gruppe "Igel". Tarek (21), sozialpädagogischer Assistent im zweiten Ausbildungsjahr, räumt mit drei Kindern den Frühstückstisch ab. Frau Sander kommt herein, um ihre Tochter Frida (4;6) abzuholen, bleibt an der Garderobe stehen und sagt mit lauter Stimme: "Sagen Sie mal, spricht Frida hier eigentlich? Zu Hause redet sie ohne Punkt und Komma. Meine Schwester meint, mit viereinhalb müsste sie schon viel mehr Sätze bilden. Was sagen Sie denn, wie weit ist Frida im Vergleich zu den anderen Kindern? Und braucht die jetzt Logopädie oder nicht?"
Tarek spürt zwei Impulse gleichzeitig: Er möchte Frau Sander beruhigen und ihr sagen, dass Frida in der Gruppe viel spricht. Und er möchte erwähnen, dass ein anderes Kind aus der Gruppe seit Kurzem zur Logopädie geht und dass das gar nicht schlimm sei. Zwei weitere Eltern stehen im Raum und hören mit.
- Analysieren Sie die Äußerung von Frau Sander mit dem Vier-Ohren-Modell nach Schulz von Thun. Formulieren Sie zu jeder der vier Seiten einen Satz aus dem Fallbeispiel. (8 Punkte)
- Formulieren Sie eine fachlich angemessene Antwort für Tarek im Wortlaut und erläutern Sie deren Aufbau. (7 Punkte)
- Begründen Sie, welche Themen im Tür-und-Angel-Gespräch zur Assistenzrolle gehören und welche nicht. Erklären Sie außerdem, warum Tarek den Hinweis auf das andere Kind unterlassen muss. (5 Punkte)
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Zu 1 (Vier Seiten der Nachricht): Sachinhalt: Frida spricht zu Hause viel, die Mutter möchte wissen, wie sie in der Kita spricht und ob eine logopädische Behandlung nötig ist. Selbstoffenbarung: "Ich bin verunsichert, seit meine Schwester das gesagt hat, und ich sorge mich um die Entwicklung meiner Tochter." Beziehungsseite: "Sie beobachten mein Kind täglich, also müssen Sie mir das sagen können" beziehungsweise unterschwellig "Ich bin nicht sicher, ob Sie genau genug hinschauen." Appell: "Sagen Sie mir jetzt, ob mit Frida alles in Ordnung ist, und sagen Sie mir, ob ich einen Termin machen soll." Ergänzend ist zu erkennen, auf welchem Ohr Tarek hören könnte: Hört er mit dem Beziehungsohr, fühlt er sich in seiner Aufmerksamkeit angegriffen und rechtfertigt sich. Fachlich sinnvoll ist es, vor allem die Selbstoffenbarungsseite zu hören, also die Sorge der Mutter, und darauf zu antworten.
Zu 2 (Antwort im Wortlaut): Beispiel: "Ich merke, dass Sie sich gerade Sorgen um Frida machen, das kann ich gut verstehen. Was ich Ihnen sagen kann: Frida hat heute Vormittag in der Bauecke mit Lasse abgesprochen, wer die Garage baut, und sie hat mir beim Mittagessen von ihrem Wochenende erzählt. Eine Einschätzung zum Entwicklungsstand oder zur Frage Logopädie darf ich Ihnen nicht geben, das macht Frau Kalb als zuständige Fachkraft in einem Entwicklungsgespräch in Ruhe mit Ihnen. Ich gebe ihr Bescheid, dass Sie einen Termin möchten, und ich achte in den nächsten Tagen bewusst darauf, wie Frida in der Gruppe spricht." Aufbau: Der Dreischritt lautet Gefühl anerkennen, Grenze benennen und begründen, Alternative anbieten, ergänzt um die Weitergabe an die Fachkraft. Zusätzlich fachlich stark: Tarek berichtet nur beobachtbares Verhalten aus dem Alltag ("hat abgesprochen", "hat erzählt") statt einer Bewertung ("Frida ist sprachlich weit"). Wer nur "Dazu darf ich nichts sagen" antwortet, zieht die Grenze zwar richtig, wirkt aber abweisend und beantwortet die Sorge der Mutter nicht.
Zu 3 (Zuständigkeit und Schweigepflicht): In das Tür-und-Angel-Gespräch gehören für die Assistenzkraft organisatorische und alltagsbezogene Themen: wie der Tag verlaufen ist, was das Kind gegessen, gespielt und geschlafen hat, Absprachen zu Wechselkleidung oder Abholzeiten sowie der freundliche Beziehungsaufbau. Nicht in die Assistenzrolle gehören Einschätzungen zum Entwicklungsstand, Vergleiche mit anderen Kindern, Empfehlungen für Diagnostik oder Therapie sowie alles, was Auskünfte über andere Kinder betrifft. Der Hinweis auf das Kind, das zur Logopädie geht, verletzt die Schweigepflicht gegenüber dessen Familie, und zwar auch dann, wenn er gut gemeint ist und wenn kein Name fällt, weil die Zuordnung in einer kleinen Gruppe leicht möglich ist. Zusätzlich ist die Situation an der Garderobe kein geschützter Rahmen: Zwei weitere Eltern hören mit. Auch das spricht dafür, das Thema in ein vereinbartes Gespräch mit der Fachkraft zu verlagern.
Pflicht und Zusatz auf einen Blick
Zwingend für die volle Punktzahl: Teilaufgabe 1: alle vier Seiten der Nachricht, zu jeder Seite eine aus dem Fall abgeleitete Formulierung, die Aussage zum drohenden Missverständnis beziehungsweise zum passenden Ohr. Teilaufgabe 2: die Antwort im Wortlaut, der Dreischritt Gefühl anerkennen, Grenze begründen, Alternative anbieten, die Weitergabe an die Fachkraft und der Bericht in beobachtbarer Sprache. Teilaufgabe 3: je zwei zulässige und zwei unzulässige Themen sowie die Schweigepflicht als Begründung.
Zusatz und Vertiefung, ohne eigene Punkte: Alles, was über die Pflichtliste hinausgeht: zusätzliche Beispiele, weitere Fachbegriffe, Merksätze und die ergänzenden Hinweise am Ende der Absätze. Fachlich richtig und lesenswert, unter Klausurbedingungen aber verzichtbar.
Zeitrahmen: Für eine Fallaufgabe dieses Umfangs sind etwa 30 Minuten vorgesehen. Handschriftlich sind das realistisch 300 bis 450 Wörter. Deshalb zuerst die Pflichtliste vollständig abarbeiten und den Zusatz nur ergänzen, wenn Zeit bleibt. Die Musterlösung erklärt bewusst mehr, als eine Klausurantwort leisten muss.
Bewertungskriterien
- Teilaufgabe 1: alle vier Seiten korrekt benannt (4 P), zu jeder Seite eine passende, aus dem Fall abgeleitete Formulierung (3 P), Aussage darüber, auf welchem Ohr Tarek hören sollte beziehungsweise welches Missverständnis droht (1 P). Insgesamt 8 Punkte.
- Teilaufgabe 2: ausformulierte Antwort im Wortlaut vorhanden (2 P), Dreischritt Gefühl anerkennen, Grenze begründen, Alternative anbieten erkennbar (3 P), Weitergabe an die Fachkraft genannt (1 P), Bericht in beobachtbarer Sprache statt Bewertung (1 P). Insgesamt 7 Punkte.
- Teilaufgabe 3: mindestens zwei zulässige und zwei unzulässige Themen genannt (3 P), Schweigepflicht als Begründung für das Weglassen des anderen Kindes (2 P). Insgesamt 5 Punkte.
- Punktabzug, wenn die Musterantwort eine Entwicklungseinschätzung oder eine Therapieempfehlung enthält, auch in abgeschwächter Form ("Ich glaube, das wächst sich raus").
- Reine Aufzählung der vier Modellbegriffe ohne Anwendung auf den Fall ergibt höchstens die Hälfte der Punkte in Teilaufgabe 1.
Aufgabe 3: Professionelle Haltung in einer Konfliktsituation (20 Punkte)
Beim Mittagessen in der Krippengruppe sitzt Jonna (2;4) vor ihrem vollen Teller und schiebt das Gemüse mit dem Löffel an den Rand. Die erfahrene Kollegin Frau Ritter, seit sechzehn Jahren im Haus, sagt quer über den Tisch: "Der Teller wird leer gegessen, sonst gibt es nachher keinen Nachtisch. Guck mal, die anderen schaffen das alle." Als Jonna den Löffel weglegt, greift Frau Ritter nach ihrer Hand, führt den Löffel zum Mund und sagt vor der ganzen Gruppe: "Jonna ist eben unser Sorgenkind beim Essen."
Der sozialpädagogische Assistent Ole (20) ist im ersten Ausbildungsjahr und sitzt mit am Tisch. Er ist unsicher: Frau Ritter ist viel erfahrener als er, und er möchte den Konflikt nicht vor den Kindern austragen. Am Nachmittag hat er sein wöchentliches Anleitungsgespräch.
- Erläutern Sie, welche Aspekte des Verhaltens von Frau Ritter fachlich und ethisch nicht vertretbar sind. Beziehen Sie sich auf die Reckahner Reflexionen und auf das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung. (7 Punkte)
- Beschreiben Sie, wie Ole in der Situation selbst und wie er danach vorgeht. Begründen Sie jeden Schritt. (8 Punkte)
- Formulieren Sie eine sachliche Beobachtungsnotiz zu der Situation und erklären Sie am eigenen Beispiel den Unterschied zwischen Beschreibung und Bewertung. (5 Punkte)
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Zu 1 (fachliche und ethische Einordnung): Drei Aspekte sind zu benennen. Erstens der Essenszwang: Der Teller muss leer gegessen werden, der Löffel wird geführt. Kinder entscheiden über ihren Körper und über ihre Sättigung mit, Zwang beim Essen zählt zu den scheinbar harmlosen Formen seelischer Gewalt. Zweitens der Nachtisch als Druckmittel: Das ist keine Konsequenz, sondern eine Strafe mit Essensentzug, weil sie inhaltlich nichts mit Jonnas Verhalten zu tun hat. Drittens die Beschämung vor der Gruppe: Der Vergleich mit den anderen Kindern und die Bezeichnung "Sorgenkind" werten Jonna vor allen ab und richten sich gegen ihre Person, nicht gegen ein Verhalten. Die Reckahner Reflexionen zur Ethik pädagogischer Beziehungen halten ausdrücklich fest, dass Kinder nicht beschämt, gedemütigt oder ausgegrenzt werden dürfen und dass körperliche und seelische Gewalt unzulässig ist, auch in Formen wie Essenszwang oder erzwungenem Mittagsschlaf. Wichtig für die Einordnung: Die Reckahner Reflexionen sind ethische Leitlinien und keine Rechtsnorm. Rechtlich verbindlich ist das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung nach § 1631 Absatz 2 BGB, das körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen verbietet. Die fachlich korrekte Formulierung lautet also: ethisch nicht vertretbar und je nach Schwere zusätzlich rechtlich unzulässig.
Zu 2 (Vorgehen von Ole): In der Situation selbst handelt Ole deeskalierend und kindzugewandt, ohne die Kollegin vor Kindern und Eltern zurechtzuweisen. Er wendet sich Jonna zu, spricht sie freundlich an und schafft eine Entlastung, etwa: "Magst du selbst probieren, wie viel du noch schaffst? Du kannst auch aufhören, wenn du satt bist." Damit stoppt er die Situation für das Kind, ohne einen Konflikt vor der Gruppe zu eröffnen. Direkt danach notiert er die Beobachtung sachlich, ohne Bewertung, mit Datum, Uhrzeit und wörtlichen Zitaten. Anschließend nutzt er sein Anleitungsgespräch am selben Tag und bringt das Thema selbst ein, zum Beispiel mit einer Ich-Botschaft: "Mir ist heute beim Mittagessen eine Situation aufgefallen, mit der ich nicht gut umgehen konnte. Können wir kurz darüber sprechen?" Er schildert die Beobachtung, benennt seine Unsicherheit und fragt nach den Absprachen der Einrichtung zum Essen. Wiederholt sich das Verhalten oder ist es schwerwiegend, informiert er die Leitung. Nicht fachlich sind drei Wege: schweigen, weil man als Auszubildender ohnehin nichts zu sagen habe; die Kollegin vor Kindern und Eltern kritisieren; die Situation nur in der Pause mit anderen Auszubildenden besprechen.
Zu 3 (Beobachtungsnotiz): Beispiel: "12.05 Uhr, Mittagessen, Gruppe Krippe 1. Jonna (2;4) schiebt das Gemüse mit dem Löffel an den Tellerrand und legt den Löffel ab. Frau R. sagt: 'Der Teller wird leer gegessen, sonst gibt es nachher keinen Nachtisch.' Sie nimmt Jonnas Hand, führt den Löffel zu Jonnas Mund und sagt: 'Jonna ist eben unser Sorgenkind beim Essen.' Jonna dreht den Kopf weg und weint kurz." Der Unterschied: Die Beschreibung enthält nur, was eine Kamera aufzeichnen könnte, also sichtbares Verhalten, Uhrzeit und wörtliche Zitate. Eine Bewertung wäre: "Frau R. war völlig unmöglich zu Jonna" oder "Jonna war total eingeschüchtert". Solche Sätze enthalten Deutungen und Gefühle, die man nicht sehen kann. In jedem weiteren Gespräch, ob mit der Anleitung, der Leitung oder im Extremfall in einem Verfahren, zählt allein die Beschreibung.
Pflicht und Zusatz auf einen Blick
Zwingend für die volle Punktzahl: Teilaufgabe 1: drei problematische Aspekte, der Bezug zu den Reckahner Reflexionen, die Trennung von ethischer Leitlinie und Rechtsnorm mit dem Recht auf gewaltfreie Erziehung. Teilaufgabe 2: deeskalierendes Handeln zugunsten des Kindes, die sachliche Notiz, das Ansprechen in der Praxisanleitung mit Formulierung, der Eskalationsweg zur Leitung. Teilaufgabe 3: die Notiz mit Uhrzeit, Situation, beobachtbarem Verhalten und Zitat sowie die Erklärung des Unterschieds mit Gegenbeispiel.
Zusatz und Vertiefung, ohne eigene Punkte: Alles, was über die Pflichtliste hinausgeht: zusätzliche Beispiele, weitere Fachbegriffe, Merksätze und die ergänzenden Hinweise am Ende der Absätze. Fachlich richtig und lesenswert, unter Klausurbedingungen aber verzichtbar.
Zeitrahmen: Für eine Fallaufgabe dieses Umfangs sind etwa 30 Minuten vorgesehen. Handschriftlich sind das realistisch 300 bis 450 Wörter. Deshalb zuerst die Pflichtliste vollständig abarbeiten und den Zusatz nur ergänzen, wenn Zeit bleibt. Die Musterlösung erklärt bewusst mehr, als eine Klausurantwort leisten muss.
Bewertungskriterien
- Teilaufgabe 1: drei problematische Aspekte benannt, etwa Essenszwang, Essensentzug als Strafe, Beschämung (3 P), Bezug zu den Reckahner Reflexionen (2 P), korrekte Trennung von ethischer Leitlinie und Rechtsnorm mit Nennung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung (2 P). Insgesamt 7 Punkte.
- Teilaufgabe 2: deeskalierendes Handeln zugunsten des Kindes in der Situation (3 P), sachliche Notiz als zweiter Schritt (1 P), Ansprechen in der Praxisanleitung mit passender Formulierung (3 P), Eskalationsweg zur Leitung bei Wiederholung (1 P). Insgesamt 8 Punkte.
- Teilaufgabe 3: Notiz mit Uhrzeit, Situation, beobachtbarem Verhalten und Zitat (3 P), nachvollziehbare Erklärung des Unterschieds mit Gegenbeispiel (2 P). Insgesamt 5 Punkte.
- Punktabzug, wenn die Lösung Ole die Kollegin vor der Gruppe zurechtweisen lässt oder wenn sie ausschließlich Schweigen empfiehlt.
- Punktabzug, wenn die Reckahner Reflexionen als Gesetz dargestellt werden.
Aufgabe 4: Reflexion einer Praxissituation (20 Punkte)
Sina (18) ist im ersten Ausbildungsjahr und darf zum ersten Mal allein den Morgenkreis gestalten. Am Dienstag um 9:05 Uhr sitzen zwölf Kinder zwischen drei und sechs Jahren im Kreis, ihre Praxisanleiterin sitzt am Rand und schaut zu. Das Begrüßungslied klappt gut, alle Kinder singen mit. Danach möchte Sina ein Fingerspiel machen. Während sie es ankündigt, stehen zwei Kinder auf und laufen zur Bauecke, drei Kinder beginnen laut zu erzählen. Sina sagt viermal "Pssst" und fängt trotzdem an. Nach zwei Minuten bricht sie ab und sagt: "Dann gehen wir eben Hände waschen."
Nach dem Vormittag ist Sina den Tränen nahe. Sie hat das Gefühl, versagt zu haben, und sagt zu ihrer Anleiterin: "Ich kann das einfach nicht." Am Nachmittag soll sie die Situation schriftlich reflektieren.
- Nennen Sie die sechs Phasen eines Ihnen bekannten Reflexionsmodells und erläutern Sie kurz, wozu jede Phase dient. (6 Punkte)
- Reflektieren Sie die geschilderte Situation schriftlich nach diesem Modell. Achten Sie darauf, in der Analysephase mindestens einen Fachbezug herzustellen. (9 Punkte)
- Erläutern Sie, wie Sina das anschließende Anleitungsgespräch vorbereiten und mitgestalten kann, und begründen Sie, warum eine misslungene Situation für einen Praxisbericht wertvoll sein kann. (5 Punkte)
Musterlösung anzeigen
Zu 1 (Modell): Erwartet wird das Reflexionsmodell nach Gibbs mit sechs Phasen. 1. Beschreibung: Was ist genau passiert, wertfrei, mit Uhrzeit und Zitaten. 2. Gefühle: Was habe ich dabei empfunden. 3. Bewertung: Was ist gut gelaufen, was nicht. 4. Analyse: Wie lässt sich die Situation fachlich erklären. 5. Schlussfolgerung: Was hätte ich anders machen können. 6. Handlungsplan: Was mache ich beim nächsten Mal konkret. Professionelle Reflexion ist damit systematisch, theoriegestützt und ergebnisorientiert und unterscheidet sich vom bloßen Nachdenken.
Zu 2 (Reflexion der Situation): Beschreibung: Am Dienstag um 9:05 Uhr leitete ich den Morgenkreis mit zwölf Kindern zwischen drei und sechs Jahren. Nach dem Begrüßungslied, bei dem alle Kinder mitsangen, kündigte ich ein Fingerspiel an. Zwei Kinder standen auf und gingen zur Bauecke, drei Kinder sprachen laut miteinander. Ich sagte viermal "Pssst" und begann das Fingerspiel. Nach etwa zwei Minuten brach ich ab und leitete zum Händewaschen über. Gefühle: Ich war angespannt und hatte das Gefühl zu versagen, auch weil meine Anleiterin zusah. Bewertung: Der Einstieg mit dem Begrüßungslied gelang, alle Kinder beteiligten sich. Der Übergang zum Fingerspiel misslang, und mein Abbruch war unvorbereitet. Analyse: Zwölf Kinder mit einer Altersspanne von drei Jahren sind für ein einzelnes Fingerspiel zu heterogen, die älteren Kinder waren unterfordert. Außerdem habe ich keinen Übergang gestaltet, sondern übergangslos gewechselt. Rituale und klare Übergänge geben Kindern Orientierung. Kommunikativ betrachtet habe ich mit "Pssst" nur gesagt, was die Kinder lassen sollen, statt positiv zu formulieren, was sie tun sollen. Eine Ich-Botschaft mit Beobachtung, Gefühl und Wunsch wäre wirksamer gewesen. Schlussfolgerung: Ich hätte ein Übergangsritual einsetzen und ein Angebot wählen sollen, das beide Altersgruppen anspricht, zum Beispiel ein Bewegungsspiel mit verschiedenen Schwierigkeitsgraden. Handlungsplan: Nächste Woche baue ich ein festes Übergangssignal ein, etwa eine Klangschale, formuliere positiv ("Setzt euch bitte auf euren Platz, gleich kommt das Spiel") und bespreche die Auswahl vorher mit meiner Anleiterin. Außerdem verkürze ich den Kreis auf zehn Minuten.
Zu 3 (Anleitungsgespräch und Praxisbericht): Sina bereitet das Gespräch vor, indem sie zwei bis drei konkrete Fragen mitbringt, zum Beispiel: "Wie gestaltet ihr Übergänge im Morgenkreis?" und "Welches Angebot passt für diese Altersspanne?". Sie bringt ihre schriftliche Reflexion mit, schildert die Situation beschreibend statt bewertend, schreibt während des Gesprächs mit und hält am Ende eine konkrete Vereinbarung fest: Was probiert sie bis zum nächsten Mal aus? Hilfreich ist die Frage "Was würdest du beim nächsten Mal anders machen?" statt "War das okay?". Für den Praxisbericht gilt: Bewertet wird nicht die Situation, sondern die Fähigkeit, sie fachlich zu durchdringen. Eine ehrlich reflektierte Situation, die schiefgegangen ist, zeigt wertfreie Beschreibung, Fachbezug und Handlungsplan deutlich besser als eine glatte Erfolgsgeschichte ohne Erkenntnis. Zusätzlich gilt: Kinder werden im Bericht anonymisiert.
Pflicht und Zusatz auf einen Blick
Zwingend für die volle Punktzahl: Teilaufgabe 1: sechs Phasen vollständig und in richtiger Reihenfolge mit je einer Kurzerläuterung. Teilaufgabe 2: wertfreie Beschreibung, getrennte Gefühls- und Bewertungsphase, Analyse mit mindestens einem Fachbezug, konkreter und überprüfbarer Handlungsplan. Teilaufgabe 3: zwei Vorbereitungsschritte, die Vereinbarung am Ende und die Begründung des Werts einer misslungenen Situation.
Zusatz und Vertiefung, ohne eigene Punkte: Zusätzliche Fachbezüge über den einen geforderten hinaus sowie die Formulierungshilfen für das Anleitungsgespräch. Dazu alles Weitere, was über die Pflichtliste hinausgeht: weitere Beispiele, weitere Fachbegriffe, Merksätze und die ergänzenden Hinweise am Ende der Absätze. Fachlich richtig und lesenswert, unter Klausurbedingungen aber verzichtbar.
Zeitrahmen: Für eine Fallaufgabe dieses Umfangs sind etwa 30 Minuten vorgesehen. Handschriftlich sind das realistisch 300 bis 450 Wörter. Deshalb zuerst die Pflichtliste vollständig abarbeiten und den Zusatz nur ergänzen, wenn Zeit bleibt. Die Musterlösung erklärt bewusst mehr, als eine Klausurantwort leisten muss.
Bewertungskriterien
- Teilaufgabe 1: sechs Phasen vollständig und in richtiger Reihenfolge (4 P), sinnvolle Kurzerläuterung je Phase (2 P). Insgesamt 6 Punkte.
- Teilaufgabe 2: wertfreie Beschreibung ohne Bewertungsanteile (2 P), Gefühls- und Bewertungsphase getrennt (2 P), Analyse mit mindestens einem Fachbezug, etwa Heterogenität der Gruppe, Bedeutung von Übergängen und Ritualen, positive Formulierung, Ich-Botschaft (3 P), konkreter, überprüfbarer Handlungsplan (2 P). Insgesamt 9 Punkte.
- Teilaufgabe 3: mindestens zwei konkrete Vorbereitungsschritte für das Anleitungsgespräch (2 P), Vereinbarung am Ende (1 P), Begründung des Werts einer misslungenen Situation (2 P). Insgesamt 5 Punkte.
- Punktabzug, wenn Beschreibung und Bewertung vermischt werden ("Die Kinder haben überhaupt nicht zugehört und waren total respektlos").
- Punktabzug, wenn die Analysephase ohne jeden Fachbezug bleibt und die Situation nur nacherzählt wird.
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